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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Registrierter Benutzer
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    ah ok da gabs seit 1996 "überraschung" ;) änderungen: http://www.buzer.de/gesetz/6316/a87690.htm
    die verwendbarkeitsfrist muss als genaues datum angegeben werden, nix mehr mit "zum alsbaldigen Verbrauch"



  2. #17
    Pillenfee Avatar von Phosphorsalzperle
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    ah, das war mir auch neu. Also gefordert ist die Verwendbarkeitsfrist (entspricht der Laufzeit meines Wissens) und wenn diese von der Haltbarkeit nach dem Öffnen abweicht auch noch die Haltbarkeit nach Anbruch.

    Muss man diese ganzen Gesetzestexte etwa für das 3. Examen können?
    Aufstehen, Krone richten, weiter machen!



  3. #18
    Registrierter Benutzer Avatar von Lissminder
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    Ja Perle, nicht im Wortlaut, aber inhaltlich muss man diese Gesetze wissen. Ich pauke gerade für das 3. Examen. Mir kommen die Paragraphen schon aus den Ohren wieder raus.

    zu deiner Frage: Du hast prinzipiell Recht.
    Hier nochmal schön formuliert (Wikipedia mein Freund )
    Das Verfalldatum (auch: Verfallsdatum) beschreibt bei Arzneimitteln und Medizinprodukten das auf der Verpackung angegebene Datum, bis zu dem das Produkt zu verwenden ist (Laufzeit seitens des Herstellers). Es setzt eine ordnungsgemäße Lagerung voraus, die die Produktbeschaffenheit im Hinblick auf Qualität und Wirkung nicht verändert.

    Fertigarzneimittel in Verpackungen zur Mehrfachentnahme enthalten neben dem Verfalldatum häufig zusätzlich eine Angabe zur Haltbarkeit nach erstmaliger Öffnung des Behältnisses (Verwendbarkeit nach Anbruch, z. B. bei Augentropfen) oder nach der Gebrauchsfertigmachung (Verwendbarkeit nach Zubereitung, z. B. Herstellung eines Trockensaftes durch Zugabe von Wasser zur Trockensubstanz). Analog ist bei vor der Anwendung steril aufzubereitenden Medizinprodukten vorrangig vor dem vom Hersteller aufgedruckten Datum das vom Aufbereiter angegebene Datum zu beachten, bis zu dem die sterile Anwendung möglich ist (Sterilgutlagerfrist)
    Vollzeit-PhiP



  4. #19
    Emotionaler Fliegenpilz Avatar von Minoo
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    847
    Hi Liss, ach du arme. Das ist so ätzend sich diese Gesetzestexte rein zu ziehen. Ich habe mir da auch so durchgequält, hatte sie am Ende auch richtig gut drauf und dann werde ich nur gefragt welche Räumlichkeiten eine Apotheke und KH-Apotheke haben muss. Vielen Dank, das hätte ich auch noch gerade so gewusst.
    Dafür haben sie mir einen Haufen Rezepte gegeben mit FAM die ich alle noch nie gehört habe. Ich kann dir daher den Rezeptetrainer in Karteikartenformat total empfehlen.
    "Kunstwerke bleiben nur hängen, wenn sie aus dem Rahmen fallen"



  5. #20
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Minoo Beitrag anzeigen
    Hi Liss, ach du arme. Das ist so ätzend sich diese Gesetzestexte rein zu ziehen. Ich habe mir da auch so durchgequält, hatte sie am Ende auch richtig gut drauf und dann werde ich nur gefragt welche Räumlichkeiten eine Apotheke und KH-Apotheke haben muss. Vielen Dank, das hätte ich auch noch gerade so gewusst.
    Dafür haben sie mir einen Haufen Rezepte gegeben mit FAM die ich alle noch nie gehört habe. Ich kann dir daher den Rezeptetrainer in Karteikartenformat total empfehlen.
    Gesetze... Das ist glaube ich alles andere als spaßig. Stelle ich mir sehr trocken vor.. Aber viel Glück.



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