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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #31
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
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    Dann genieß jetzt die Zeit ohne Lernen, das ist doch auch ganz schön! Ich selbst lechze gerade auch meinem Mutterschutz entgegen.

    LG
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



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  2. #32
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    Der Mutterschutz von 8 Wochen (bei Einlingsgeburt und nicht-Frühchen, ansonsten 12 Wochen) NACH der Geburt ist für Arbeitgeber/Arbeitnehmerinnen verpflichtend, VOR der Geburt darf die Arbeitnehmerin, wenn sie es möchte, auch weiterarbeiten.
    Als Studentin ist man in keinem Arbeitsverhältnis mit der Uni, MuSchG ist also nicht verpflichtend (auch wenn es wichtig ist, dass Unis diesen Schutz auch ermöglichen).
    So zumindest mein Verständnis.

    https://www.gesetze-im-internet.de/muschg/
    Dort dann §1 Geltungsbereich.

    Wenn Du also wirklich möchtest, lege der Uni das vllt mal vor.
    Geändert von fMRI (21.08.2016 um 10:29 Uhr)



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  3. #33
    Schwester Avatar von amy-mia
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    Ich wollte nochmal etwas aktuelles schreiben, da ich nun von eigener Erfahrung berichten kann.
    Bezüglich MuSchu. Aufgrund dessen, dass im MuSchu Gesetz Studentinnen nicht beinhaltet sind (Stand Jan 2017), können die Unis anscheinend ihre eigenen internen Regeln machen. Und manche Unis lassen anscheinend die Studentinnen selbst entscheiden und andere Unis setzen die Frauen mit Arbeitnehmerinnen gleich, sodass die 8 Wochen-Frist nach Geburt bezüglich "Beschäftigungsverbot" auch für Klausuren gilt. Ich find das blöd, weil man sich bei uns ja eh für Klausuren anmelden muss und nicht automatisch angemeldet wird (wo es dann doof wäre, wenn man es mitschreiben müsste, obwohl man nicht wollte).
    Eigentlich sollte zum 01.01.2017 ja das neue MuSchu Gesetz von Manuela Schwesig kommen, indem auch Studentinnen beachtet werden und es eine Klausel gibt, wo sie dann selbst entscheiden dürfen, ob sie Klausuren mitschreiben wollen und Vorlesungen besuchen. Aber das Gesetz wurde noch nicht verabschiedet und verzögert sich wohl noch eine Weile.

    Jedenfalls kann ich aus meiner persönlichen Erfahrung sagen, mit Baby lernen ist echt schwer. Also mit genug Vorlaufzeit möglich, aber wenn man bedenkt, dass man meist keine 3 h am Stück Zeit hat, sondern immer mal nur so Zwischendurch ist das eher eine Tortur. Ich habe mich bereits vor Geburt zumindest vorbereitet, um dann nur noch ein paar Dinge nachzuschlagen, sodass eine Klausur möglich war. Wenn man das Kind guten Gewissens abgeben kann, um sich in die Bib zu setzen geht es auch.
    Aber ich persönlich bin froh, dass ich nur die eine Klausur geschrieben habe und mich nicht noch zu weiteren angemeldet hab. Ich habe das Gefühl, dass Baby merkt, wenn die Mutter Lernstress hat. Und dann kann man erst Recht nicht lernen. Aber in 3 h Abwesenheit vom Baby, hatte ich keine Schwierigkeiten mit meinen Brüsten oder meiner Konzentration. Es hat Tatsache auch mal gut getan, nicht zuhause zu sein.



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