Grundsätzlich halte ich nichts von Autoritätsargumenten, im Rechtsstreit bringt "Der hat aber gesagt...." nicht viel. Meine Krankheitsgeschichte ist vergleichbar zu der des TEs, vielleicht noch etwas komplizierter. Ich bin daraufhin wirklich tief in die Materie eingestiegen und habe zusammen mit einem Fachmakler für BUV an einer Lösung gebastelt (Konsultation eines Fachanwalts für Versicherungsrecht inklusive). Wer sich wirklich mit dem Thema auseinandersetzt (Wochen, nicht Tage), wird dann schon merken, ob ich Quatsch erzähle oder nicht.OhDaeSu,
Um deine Aussagen einschätzen zu können, woher nimmst du denn deine Erfahrungen?
Erstens erhalten Makler keine Provision sondern eine Courtage. Zweitens verkauft auch der Versicherungsberater etwas, nämlich seine Beratung. Drittens sollst du deinen Makler nicht auspendeln, sondern dich an einen erfahrenen Spezialisten mit gutem Ruf wenden, davon gibts vielleicht 10 in Deutschland. Und in dem Moment, in dem sie dir irgendeine Scheiße vermitteln, setzen sie ihr gesamtes Geschäftsmodell aufs Spiel. Davon abgesehen sind Makler persönlich haftbar, d.h. wenn du Zweifel hast, lass es dir schriftlich geben. Mit Glück hat das wenig zu tun.Doch, jemandem der etwas verkauft sollte man grundsätzlich mit tiefstem Misstrauen begnen. Gilt auch für den Autoverkäufer oder den Immobilienmakler. Natürlich gibt es Ausnahmen, die einem im Zweifelsfall von dem Abschluss einer Versicherung abraten und dafür auf ihre vierstellige Provision verzichten - aber ob man da wirklich auf sein Glück setzen sollte?
Haha ja die Verbraucherzentralen. Da kriegst du dann eine schöne Liste mit Versicherern, bewertet mit x von 5 Sternchen, und das billigste wird eingekreist. Hab ich alles durch. Dass Verbraucherzentralen die Gesundheitshistorie aufarbeiten und Rivos stellen, wär mir auch neu.Wenn dir der Berater zu teuer ist gibt es noch die Verbraucherzentralen. Oder man beschäftigt sich halt selbst ausgiebig mit dem Thema.
Man darf nicht vergessen, dass man eine ziemliche Summe in die Versicherung investieren wird und im Leistungsfall, der hoffentlich nie eintritt, eine deutlich größere Summe von der Versicherung bekommen will. Dass man sich selbst damit beschäftigt, ist kein Kann sondern ein Muss. Am Ende sollte einem vor abstrakter Verweisung, Prognosezeitraum, Arztanordnungsklausel, Leistungs- und Beitragsdynamik, Nachversicherung, BUZ und Steuerscheiß der Kopf schwirren. Und trotzdem wirst du nie den Marktüberblick erlangen, den ein langjähriger Fachmakler besitzt. Der btw auch gegen Honorar beraten darf.
Ja, nur legen das Versorgungswerk und die meisten Versicherer völlig unterschiedliche Maßstäbe an, wann der VN berufsunfähig ist. Außerdem könntest du, wenn du im Leistungsfall auf Grundsicherungsniveau leben möchtest, dir die Prämien für die BUV auch sparen und einfach Grundsicherung empfangen. Die Rechnung "wenig ist besser als nichts" muss nicht immer zutreffen, auch wenn ich dem TE auf jeden Fall raten würde, solche Möglichkeiten zu prüfen.Damit stehen die Chancen immer noch besser als bei einer Einzelversicherung. Und was heißt relevante Höhe? Selbst 100 EUR mehr oder weniger haben im Schadensfall können was ausmachen. Zumal es ja immer noch das Versorgungswerk gibt.