Zitat von
vyk35
Ohne Approbation ist man kein Zahnarzt. Zitat aus dem Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde:
§ 1 Abs 1 "Wer im Geltungsbereich dieses Gesetzes die Zahnheilkunde dauernd ausüben will, bedarf einer Approbation als Zahnarzt nach Maßgabe dieses Gesetzes. Die Approbation berechtigt zur Führung der Bezeichnung als "Zahnarzt" oder "Zahnärztin"."
In anderen Worten => Approbation als Arzt + Zahnmedzinisches Examen + OP Nachweise + Zeiten (5 Jahre) + Facharztprüfung => Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie. Rechtlich ist man dann KEIN Zahnarzt. Daher ist NUR das Zahnmedizinstudium ABER NICHT die Approbation als Zahnarzt Vorraussetzung.
Zitat Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer:
§4 Art, Inhalt und Dauer (1)
Mit der Weiterbildung kann erst nach der ärztlichen Approbation oder der Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes gemäß Bundesärzteordnung begonnen werden. Der Abschluss in der Facharztweiterbildung Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie setzt auch das zahnärztliche Staatsexamen voraus. Die Weiterbildung erfolgt im Rahmen angemessen vergüteter ärztlicher Berufstätigkeit unter Anleitung zur Weiterbildung befugter Ärzte oder durch Unterweisung in anerkannten Weiterbildungskursen.
In anderen Worten man kann als Arzt sein ganzes Leben in der MKG-Chirurgie arbeiten ohne Zahnmedizinstudium. Man wird dann halt nie Facharzt. Damit ist die MKG-Chirurgie ein rein medizinisches Fach mit der Zusatzqualifikation "zahnärztliches Staatsexamen".