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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    little red riding bitch Avatar von agouti_lilac
    Registriert seit
    18.10.2002
    Ort
    german mouse clinic
    Semester:
    fetal position
    Beiträge
    4.540
    Hallo Honorarnotärzte,

    Ich werde zu einer Todesfeststellung gerufen, mache die Leichenschau und fülle den Totenschein aus – an meinem Kliniksstandort gibt es dafür Vordrucke, das Geld geht an meine Klinik.

    Aber wie macht ihr das bei eurer Honorartätigkeit? Bei meinen Standorten gibt es keine Vordrucke und es bleibt mir überlassen.

    Die Summe habe ich mir schon ergoogelt an Hand der GOÄ (33,52€) – Anfahrt o.Ä. berechne ich natürlich nicht. Aber wie ist das mit der Mehrwertsteuer? Sind die da schon inklusive oder muss ich die aufaddieren und müssen die von den Angehörigen extra bezahlt werden? Was gibt es noch für „Fallen“?

    Schönen Dank, lila

    P.S.: Das mit den Stempeln ist ebenfalls geklärt. Ich habe meinen eigenen Stempel anfertigen lassen und eine „KV-Nummer“ brauchte ich auch nicht.
    Calvin: “It's psychosomatic. You need a lobotomy. I'll get a saw.”



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Ich hab bisher meinen RA gefragt, ob es im Landkreis eine Regelung wegen der Pauschale gibt oder was die Kollegen so nehmen.
    Bisher hab ich dem Beerdigungsinstitut meine Rechnung geschickt und die haben es in die Gesamtrechnung für die Angehörigen einfließen lassen.
    Hat bisher gut geklappt. Da wo ich fahre, rechnet aber komischerweise kaum jemand nach GOÄ, sondern nach Pauschle ab.
    Nur dran denken, dass du es wie dein Honorar versteuern und du Versorgungswerkbeitrag drauf zahlen musst.

    Üblicherweise wird auch erwartet, dass ein Teil in die Kaffeekasse der Rettungswache geht. Die Besatzung arbeitet den Einsatz ja genauso ab wie du und bekommt nix extra.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #3
    ehem-user-02-08-2021-1033
    Guest
    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Ich hab bisher meinen RA gefragt, ob es im Landkreis eine Regelung wegen der Pauschale gibt oder was die Kollegen so nehmen.
    Bisher hab ich dem Beerdigungsinstitut meine Rechnung geschickt und die haben es in die Gesamtrechnung für die Angehörigen einfließen lassen.
    Hat bisher gut geklappt. Da wo ich fahre, rechnet aber komischerweise kaum jemand nach GOÄ, sondern nach Pauschle ab.
    Blöde Idee...
    http://www.iww.de/aaa/privatliquidat...enschau-f86650



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