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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo Ihr Lieben,

    habe eine etwas komplizierte Frage:

    Ich werde im Anschluss an den gesetzlichen Mutterschutz noch meinen Urlaub und teilweise Überstunden frei nehmen und dann in den Beruf zurückkehren. Da ich dann wenn alles klappt noch stillen werde, muss ich erstmal nicht am Dienst teilnehmen und auch der Wochenhilfeausgleich wird weiter bezahlt. Wie ist es aber für die Tage, an denen ich im Überstundenfrei bin? Steht mir für die auch der Wochenhilfeausgleich zu?? Vielleicht weiß das jemand von Euch, im Internet ist nichts zu finden...
    Danke schonmal!!!



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  2. #2
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Was ist denn der Wochenhilfeausgleich? Nie was von gehört.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Die Ausgleichszahlung, die man erhält weil man schwanger und stillend keine Dienste machen darf.



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  4. #4
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Du darfst schwanger auch keine Überstunden machen... zumindest wenn du eine volle Stelle hast



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  5. #5
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    Die Überstunden stammen aus der Zeit VOR der Schwangerschaft.



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