Meine erste Elternzeit fiel in die Weiterbildung. Durch diese und dann folgende Teilzeittätigkeit habe ich zwei Jahre "verloren". Die Zeit hatte ich nach genau sieben Jahren (gefordert fünf) rum. In Nordrhein ist es dann Gott sei dank klar mit den Prüfungstermine geregelt, so dass man selber steuern kann, an welchem der ein Jahr im Voraus bekannten Termine man geprüft werden wird.
Und auch in der Augenheilkunde gibt es ganz schön viel Schwachsinn im Katalog.