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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von sascha88
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    24.09.2007
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    Köllllleeeee!
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    70
    Liebe Kollegen,

    ich hoffe, jemand kann mich hier beraten.
    Ich habe Glück gehabt und bin durch ein Bewerbungsgespräch in einem größeren Krankenhaus in der Schweiz durchgekommen - heute war der Arbeitsvertrag in der Post.

    Zu meiner Überraschung dort jedoch ohne jedes Wort zum Gehalt. Online abrufbar ist eine Liste, die eine Gehaltsspanne angibt (von mehreren 1.000 Franken). Gleichzeitig ist im Arbeitsvertrag ein von mir zu befüllendes Kästchen eines "monatlichen Gehaltsanspruchs". Ich bin dementsprechend verwirrt:

    Kann ich mir mein Gehalt (in Orientierung an die Liste) nun "aussuchen"? Sollte ich nochmal beim Arbeitgeber nachhaken? Über irgendeinen Erfahrungswert wäre ich sehr dankbar!



  2. #2
    Ärztin mit Stil Avatar von teletubs
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    oben auf´m Berg gleich links neben dem Rhein&Alpen
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    7.306
    Das Gehalt bekommst du entsprechend deiner Dienstjahre. Da die Verwaltung das meistens noch nicht weiss, stehen keine Zahlen im Vertrag. Dazu gibt es bei der VSAO die Lohntabellen, die für jedermann zugänglich sind. Da kannst du schauen, was du bekommen würdest.
    Ein Noro kommt selten allein ©
    Fühl dich wohl mit Haldol ©



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    05.10.2012
    Beiträge
    116
    Das Geld bekommt man in der Regel entsprechend der Dienstjahre. Man kann durchaus eine höhere Einstufung, ein 14. Monatsgehalt oder eine volle Übernahme der Weiterbildungskosten heraushandeln, wenn man denkt, dass man das wert ist.



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