Unbezahlte Überstunden sind berufswidrig. Wer diese leistet, verstößt gegen die Berufsordnung und gehört bestraft.
Während der unbezahlten Überstunden gehen die KollegInnen und Kollegen nicht der Arbeitstätigkeit bei ihrem Arbeitgeber nach. Sie sind während dieser Zeit nicht haftpflichtversichert. Wenn sie einen Patienten schädigen, so ist er ungeschützt.
Sie zahlen für diese Tätigkeit keine Sozialabgaben. Dem AG entsteht ein Vorteil, den er jedoch nicht versteuert.
Dass sich solche A...löcher dann noch als Gutmenschen darstellen, halte ich persönlich für eine Unverschämtheit.