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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    05.02.2017
    Beiträge
    22
    Liebe Community,

    Ich hab zum WS 2016/17 angefangen zu studieren und durfte recht schnell feststellen, dass es leider überhaupt nicht mein Ding ist. In den Winterferien hab ich dann ein Praktikum beim Zahntechniker und beim Zahnarzt gemacht und fand das total spannend. Lange Rede, kurzer Sinn: Ich hab mich mit einem Schnitt von 1,5 für das SS17 an den Unis Tübingen, Würzburg, Regensburg, Ulm, Erlangen und Mainz für Zahnmedizin beworben.

    Momentan bin ich noch an der Uni eingeschrieben und müsste mich bis zum 15.02 zurückmelden. Aus versicherungstechnischen Gründen würde es Sinn machen, wenn ich über die Semesterferien noch als Student gelten würde (bin noch in der Familienversicherung). Das wäre nur der Fall, wenn ich mich zurückmelden würde. Allerdings zahlt man ja auch 120€ Rückmeldegebühr.

    Wenn ich einen Studienplatz bekommen würde, könnte ich ja einfach den Studiengang wechseln & das ganze würde nahtlos übergehen. Wenn ich allerdings keinen Studienplatz bekomme hätte ich das Geld umsonst gezahlt.

    Ich schätze meine Chancen eig. gar nicht so schlecht ein, aber ein paar andere Meinungen könnten ja auch nicht schaden. Glaubt ihr, es macht Sinn für mich mit dem Geld zu "pokern" und auf einen Studienplatz zu hoffen? oder ist die Chance, dass ich rein komm doch nicht so hoch?


    Liebe Grüße



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    23.07.2016
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    82
    Hallo,

    du kannst dich bis vier Wochen nach Semesterbeginn exmatrikulieren und erhälst deinen Semesterbeitrag (abzüglich einer kleinen Bearbeitungsgebühr) zurück. Nur bei einer späteren Exma wird der Beitrag einbehalten.
    Insofern kannst du dich doch erst mal zurückmelden und abwarten, ob du einen Studienplatz bekommst, was mit 1,5 zum SoSe meines Erachtens nach gar nicht unwahrscheinlich ist, und im schlimmsten Fall kannst du dich später noch exen. Zur Sicherheit kannst du das mit der Frist ja noch einmal im Studienbüro erfragen, aber ich kenne das von unserer Uni und drei weiteren so.

    LG Umbie



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    04.08.2012
    Semester:
    5. WBJ Psychiatrie
    Beiträge
    10.729
    Wenn du dich nicht rückmeldest, bleibst du ja dennoch bis Ende März (oder so) an deiner alten Uni immatrikuliert. Je nachdem, wie die Semesterzeiten an den beiden Unis sind, hast du wahrscheinlich/vielleicht gar kein Problem.

    Ich glaube, dass die Chancen mit 1,5 gut stehen.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    23.07.2016
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    82
    ...gerade noch mal deinen Beitrag gelesen, ich glaube, ich verstehe deinen letzten Absatz nicht richtig.
    Wenn du an einer anderen Uni als deiner jetztigen angenommen wirst, musst du ja ohnehin dort den Beitrag bezahlen, unabhängig, ob du ihn woanders bezahlt hast.
    Der Ablauf wäre dann so:
    Du meldest dich an deiner jetzigen Uni zurück, bezahlst also 120 Euro. Bekommst einen Studienplatz für ZM an einer anderen Uni. Dann exmatrikulierst du dich, bekommst dein Geld (i.d. Regel mit ein paar Wochen Verzögerung) zurück und bezahlst den jeweiligen Beitrag an deiner neuen Uni zusammen mit der Immatrikulation.



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