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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo, ich schon wieder, wer hätte es gedacht. Aber als Österreicher kann ich mit dem Titelnamen genau gar nix anfangen. ich hab dann bei meiner Krankenkasse (Tiroler Gebietskrankenkasse) angerufen und ihnen erzählt, was ich brauche. Ich hab darauf hin einen Zettel bekommen, auf dem bestätigt wird, dass ich noch bis 30.11.2017 bei meinen Eltern mitversichert bin. Weiterhin steht da: "Sie können für ihre unten angeführten mitversicherten Angehörigen Leistungen der Krankenversicherung beanspruchen, solange Sie selbst gesetzlich krankenversichert sind. (bezieht sich auf meine Mutter und mich)... Dieser Anspruch gilt, wenn ihre Angehörigen den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und nicht selbst gesetzlich krankenversichert sind. (...) dem gewöhnlichem Aufenthalt im Inland gleichgestellt ist, wenn sich ihre Angehörigen in einem EU/EWR-Staat(..) aufhalten. SO:
    Ich weiß nicht, ob das für die Uni in Würzburg ausreichend ist, ich erreich auch keinen mehr. Hab vorhin mit einer Mitarbeiterin telefoniert, die meinte, dass ich zu einer deutschen (?) Versicherung müsste?! Ich mein im EU Inland kann ich ja versichert sein wo ich will, deswegen gibt's die EU doch? Hat ein Österreicher da mal ähnliche Probleme gehabt? Trau mich grad deshalb nicht den Immatrikulationsantrag wegzuschicken.... HELP



  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Gute Frage. Ich dachte eigentlich immer, dass es egal wäre, wenn man im EU-Ausland krankenversichert ist. Aber http://www.uni-augsburg.de/krankenversicherung (mit Beispielbescheinigung auf der zweiten Seite) legt nahe, dass man fürs Studium tatsächlich in Deutschland krankenversichert sein muss. Ruf morgen bei der Uni an. Ansonsten musst du dich halt bei der AOK Bayern oder einer anderen deutschen GKV anmelden. Kostet dann wahrscheinlich €100/Monat mehr als in Österreich, aber was soll man machen...



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Habs rausgefunden: Den Zettel den ich habe braucht man, um zu bescheinigen, dass man in Österreich krankenversichert ist, allerdings braucht man noch einen Bescheid von (in meinem Fall) der AOK des jeweiligen Bundeslandes, in dem bestätigt wird, dass ich nicht versicherungspflichtig bin, da meine Versicherung in Österreich auf EU Recht basiert und somit in jedem Land, das EU Mitglied ist, gilt. Also für alle, die mal in der gleichen Lage sind.



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