teaser bild
Seite 1 von 5 12345 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 25
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    11.03.2017
    Beiträge
    4
    Hallo alle zusammen,

    ich habe ein riesiges Problem; ich bin gerade im letzten PJ Tertial und habe heute ein Schreiben von der LMU gekriegt, in dem mir mitgeteilt wird, dass ich nicht zum mündlichen zugelassen wurde, weil ich für den Arztberuf ungeeignet sei. (Hintergrund: Ich habe eine Vorstrafe/Geldstrafe wegen eines Verkehrsunfalls, war dabei leider dummerweise alkoholisiert - ich weiß, geht gar nicht, ist vorher und nachher auch nie mehr vorgekommen)

    Was kann ich jetzt machen? Ist deren Wort endgültiig, oder kann man das irgendwie anfechten?
    Hatte noch daran gedacht, dass solche Geldstrafen ja nach gewisser Zeit aus dem Führungszeugnis gelöscht werden, dann müsste man sich doch quasi ganz normal wieder anmelden können?

    Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, bin total verzweifelt gerade.



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Da müsste eine Rechtsbehelfsbelehrung bei sein. Such dir einen Anwalt, der sich mit sowas auskennt und versuch das mit dem zu klären.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #3
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    11.08.2007
    Ort
    Silicon Junction
    Beiträge
    9.602
    Naja wieviel Tagessätze waren es und wie lange ist das her? Und was ich mich gerade Frage, wieso die das wissen? muss man zur Prüfungsanmeldung nen Führungszeugnis vorlegen ?



  4. #4
    the day after
    Registriert seit
    04.05.2003
    Beiträge
    9.503
    Woher wissen die denn von deinem Führungszeugnis? Braucht man das nicht erst zur Approbation?



  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    11.03.2017
    Beiträge
    4
    Musste kein Führungszeugnis vorlegen, aber man muss bei der Anmeldung ja den Antrag unterschreiben und auf dem steht ganz unten, dass man versichert keine Vorstrafen zu haben. Da dachte ich mir ich spiele lieber gleich mit offenen Karten bevor es hinterher heißt ich hätte einen vorsätzlichen Betrug begangen;
    Die Damen im Prüfungsamt meinten auch noch zu mir alles gar kein Problem, Sie haben ja keine Drogen verkauft oder einem Patienten absichtlich geschadet etc.



Seite 1 von 5 12345 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook