teaser bild
Seite 5 von 6 ErsteErste 123456 LetzteLetzte
Ergebnis 21 bis 25 von 26
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    05.10.2011
    Beiträge
    8

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Als kleine Anregung zum Lesen...
    https://www.aerzteblatt.de/archiv/13...cht-und-Gesetz


    Sehr interessant fand ich diesen Hinweis:
    "Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, hat die werdende Mutter gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Zahlung des vollen Arbeitsentgelts (Mutterschutzlohn) nach § 11 Absatz 1 Satz 1 MuSchG. Dieses bekommt der Arbeitgeber auf Antrag über das Umlageverfahren 2 (U2-Verfahren) von der Krankenkasse der werdenden Mutter erstattet. Im Fall der Arbeitsunfähigkeit hat die Schwangere hingegen Anrecht auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und nach sechs Wochen Anspruch auf Krankengeld."

    Da du ja scheinbar noch eine ganze Weile Zeit bist zur Entbindung hast, ist der Unterschied Mutterschutzlohn (war bei uns mehr als meine volle Stelle plus Dienste) vs. Krankengeld sicherlich beachtlich !



  2. #22
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    16.03.2005
    Ort
    war Leipzig
    Semester:
    Fachärztin
    Beiträge
    1.280
    Finanzielle Aspekte sind bei der Entscheidung, ob BV oder nicht, egal. Entweder die Schwangere ist krank, dann bekommt sie vom Gyn eine AU, oder sie ist eigentlich gesund, aber wenn sie weiter arbeitet - auch wenn sie dort nur rumsitzt - könnte es zu Komplikationen kommen, dann kriegt sie ein BV. Wenn sie gesund ist und alles super verläuft, aber der Arbeitgeber keine Arbeit für die Schwangere findet, die schwangerengerecht ist, dann sollte der AG ein BV aussprechen.



  3. #23
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    30.11.2006
    Beiträge
    251
    Wie ist es letztendlich denn ausgegangen?
    Unmöglich, wie manche Arbeitgeber mit dem Thema umgehen. Ich könnte da auch ein tolle Geschichte zu erzählen...

    Letztendlich habe ich bei Erteilung meines BVs noch fast meinen gesamten Jahresurlaub übrig gehabt und nehme den nun tatsächlich nach der Elternzeit. Mein Vertrag läuft dann noch für drei Monate in denen ich Anspruch auf 43 Tage Urlaub habe.



  4. #24
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
    Registriert seit
    11.09.2004
    Ort
    war tief im Westö-hö-hön
    Semester:
    Fertig!!!
    Beiträge
    11.832
    Ich hatte auch 42 Tage als ich nach der zweiten Elternzeit wiedergekommen bin und musste dadurch erst nach 14 statt 12 Monaten wieder anfangen. Sehr angenehm.

    LG
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



  5. #25
    Diamanten Mitglied Avatar von SusiSorgenlos
    Registriert seit
    12.05.2013
    Ort
    War Göttingen
    Beiträge
    1.009
    Ich habe auch noch 50 Tage nach Elternzeit, darf diesen aber leider nicht an die Elternzeit dran hängen und es ist fraglich, ob ich ihn überhaupt komplett nehmen kann



Seite 5 von 6 ErsteErste 123456 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook