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Als kleine Anregung zum Lesen...
https://www.aerzteblatt.de/archiv/13...cht-und-Gesetz
Sehr interessant fand ich diesen Hinweis:
"Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, hat die werdende Mutter gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Zahlung des vollen Arbeitsentgelts (Mutterschutzlohn) nach § 11 Absatz 1 Satz 1 MuSchG. Dieses bekommt der Arbeitgeber auf Antrag über das Umlageverfahren 2 (U2-Verfahren) von der Krankenkasse der werdenden Mutter erstattet. Im Fall der Arbeitsunfähigkeit hat die Schwangere hingegen Anrecht auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und nach sechs Wochen Anspruch auf Krankengeld."
Da du ja scheinbar noch eine ganze Weile Zeit bist zur Entbindung hast, ist der Unterschied Mutterschutzlohn (war bei uns mehr als meine volle Stelle plus Dienste) vs. Krankengeld sicherlich beachtlich !