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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo zusammen,

    ich habe meine Frage zunächst in einem Forum gestellt, wo sich einige Rechtsanwälte tümmeln - dort aber den Verweis quasi "back to the roots" hier in das Forum bekommen. In Zeiten meines Studiums war ich hier etwas aktiver...

    Es geht um Folgendes:
    Ich möchte gerne meine Arbeitszeit verkürzen. Ich bin Ärztin in Weiterbildung und merke durch die Arbeitsbelastung, dass mein Privatleben doch sehr darunter leidet. In unserem Unternehmen (es gibt mehrere Standorte) gibt es vorgefertigte Formulare, welche auszufüllen sind, wenn man eine Wochenzeitverkürzung beantragen möchte. Dort wird die Angabe einer Begründung abverlangt. Einige Kollegen schreiben dort zB. "Erziehung eines Kleinkindes" o.ä. herein, was bei mir nicht zutrifft (ich habe lediglich Hunde)
    - wie sieht dies arbeitsrechtlich aus? Darf eine Begründung verlangt werden?
    - gibt es Dinge, auf die ich in diesem Zuge achten müsste?
    - gibt es Ideen für eine sinnvolle Begründung, welche mir nicht falsch ausgelegt werden kann?


    Insbesondere auf meine letzte Frage würde ich mir hier ein Feedback wünschen. Konsequenzen rund um die Arbeitszeitreduktion an sich sind mir durchaus bewusst, ich habe auch schon etwa ein Jahr mit mir gehadert, bis ich überhaupt einen Blick auf das Formular geworfen habe.

    Lieben Dank schonmal im Voraus!

    Vielen Dank im Voraus!



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  2. #2
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Wenn Du hier schon aktiv warst, dann benutze bitte Deinen alten Account. Solltest Du Dein PW nicht mehr haben, so können wir uns darum kümmern. Danke!

    Muriel - Administratorin



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Ich weiß weder Namen, noch PW noch E-Mailadresse von "damals" Deshalb wird das wahrscheinlich schwierig werden ;)



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  4. #4
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Es geht bei der Begründung vorallem darum, dass manche Gründe (wie Kindererziehung, Pflege kranker Angehörige) fast nicht abgelehnt werden können und du danach wieder Anspruch auf 100% Stelle hast.
    Ansonsten hast du keinen Anspruch auf Reduzierung, ich wäre im Zweifel einfach ehrlich.



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  5. #5
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    Ich würde zuerst mit dem Chef darüber reden - vielleicht hat sich jemand beworben, der gerne auch Teilzeit arbeiten würde, dann könnt ihr euch die Stelle teilen.
    Ansonsten wenn es nicht klappt, opt-out kündigen!



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