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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo ihr Lieben

    ich hätte mal eine etwas blöde Frage. Ich wechsele von einem kommunalen KH-> Uniklinik. Hatte in dem UKH schon den 1.9. als Beginn vereinbart gehabt und wurde dann Freitag von meiner jetzigen Personalabteilung darauf aufmerksam gemacht, dass meine Kündigungsfrist 4 Monate beträgt und ich dürfte erst ab 1.10. wo anders anfangen. Ein Auflösungsvertrag käme für meinen CA eher nicht in Frage. Ich habe, wie es so bei uns üblich ist, mehr als 140 Überstunden und werde eh das letzte Monat (August oder September) frei bekommen. Dürfte ich dann eigentlich in dem Monat schon in dem UKH anfangen und überlappend zwei VZ Verträge haben?

    VG
    botfc



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  2. #2
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
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    Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass das geht. Urlaub und Überstundenausgleich dient doch dazu sich zu erholen und ist dementsprechend auch gesetzlich geschützt. Da kann man nicht "einfach so arbeiten" in der Zeit.
    Ich bin aber kein Anwalt.



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  3. #3
    Feddich ;)
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    Im Urlaub gibt es gewisse Einschränkungen, im Überstundenausgleich kannst du machen, was du willst. Und wo kein Kläger, da kein Richter.



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  4. #4
    unsensibel Avatar von Lava
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    schon wieder woanders
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    Aber ich es kann doch grundsätzlich nicht legal sein, zwei Arbeitsverträge gleichzeitig laufen zu haben! Meistens muss man doch auch im Arbeitsvertrag unterschreiben, dass man sonst nicht weiter hat. Ich wär das vorsichtig. Das wird Probleme geben. Und mindestens mal das Finanzamt und die Ärztekammer wissen ja, wo du gerade angestellt bist.
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



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  5. #5
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Und spätestens bei der Meldung zur Sozialversicherung fällt es auf.



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