Die Fragen ergeben auf mehreren Ebenen nicht viel Sinn. Zum einen geht es bei dieser Versicherung darum sich gegen ein recht geringes, aber existenzbedrohendes Risiko abzusichern. Die Erkenntnis, dass man sehr warhscheinlich Netto-Zahler bleibt, ist daher trivial. Es erschiene mir allerdings wenig einleuchtend, dass Ärzte angesichts der hohen psychischen und z.T. auch physischen Belastung ein besonders geringes Risiko haben sollten. Außerdem gibt es keine einheitliche Definition von Berufsunfähigkeit. Sowohl das SGB und das VVG als auch jeder Versicherer definieren BU jeweils unterschiedlich.Mich würden grundsätzlich mal harte Zahlen interessieren! Wieviele Mediziner werden denn berufsunfähig? Und wieviele profitieren dann wirklich von ihrer privat abgeschlossenen BU?
Du meinst Urteile wie dieses?Das Argument, die ÄV zahlt erst bei 100% / Rückgabe der AO, stimmt nicht (mehr). Da gibt es mittlerweile höchstrichterliche Urteile...
Die Ärzteversorgung gibt es nicht, die Versorgungswerke haben unterschiedliche Satzungen. Aber bitte verlink mal die höchstrichterliche Rechtsprechung.