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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo miteinander,
    Ich hoffe dass mir jemand von den Kollegen Hilfen kann.
    Ich habe meine Weiterbildung zum Facharzt im Ausland gemacht,und habe in Deutschland als Assistenzarzt anfangen müssen bis mein Facharzttitel hier anerkannt wird , Und so habe ich vor 2.5 Jahren als Assistenzarzt in einer Klinik begonnen . Mein Vertrag als Arzt in Weiterbildung war immer befristet für 1 Jahr , und wurde 2 Mal verlängert . Vor 2 Monate habe ich die Facharztprüfung erfolgreich bestanden . Mein aktueller Vertrag bis Ende des Jahres blieb unverändert, dennoch hat das Krankenhaus meine neue Entgeltgruppe anerkannt , und bekam ich Facharztgehalt .
    Da ich keine Aussichten auf weitere Entwicklung in meiner Abteilung sah, hab ich mich woanders beworben, und hab eine Stelle als Facharzt gefunden.
    Problem ist : bei mehr als 2 jähriger Tätigkeit und bei befristeten Verträgen ist die Kündigungsfrist 3 Monate vor Quartalsende , das heißt bis Ende des Jahres und in dem Fall auch Ende meines Vertrages.*
    Diese lange Frist kann ich leider nicht einhalten , sonst wäre die andere Stelle weg , und mein Arbeitgeber hat einen Auflösungsvertrag abgelehnt . Meine Frage ob die Regelung für die Kündigungsfrist noch zutreffend sind , oder ändert sich was vertraglich nach Erhalt des Facharztbezeichnung ?
    Was könnt ihr mir empfehlen?
    Ich bin für jeden Tipp dankbar.
    Liebe Grüße*



  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Nein, mit der Facharztprüfung ändert sich nur dann etwas, wenn du einen anderen oder neuen Vertrag bekommst.
    Du müsstest also noch einmal mit deinem Arbeitgeber über einen Auflösungsvertrag reden. Normalerweise stellen sich Arbeitgeber ja nicht quer, wenn sie wissen, dass jemand gehen will. Was sollen sie auch mit jemandem anfangen, der eigentlich weg will und keine Lust mehr auf die Abteilung hat?
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  3. #3
    PalimPalim! Avatar von epeline
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    Zu Aufhebungsverträgen kann ich aber ganz viele andere Storys erzählen, Funkel

    An den TE: Wenn der Personalchef nicht mitspielt (oft hängt es ja eher hier als am Chefarzt), an die Geschäftsführung wenden. Wirkt manchmal Wunder.



  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Die Fristen zur Kündigung bei befristeten Arbeitsverhältnissen finden sich im TV-Ärzte unter §31..da hast du auch Recht mit den 3 Monaten.
    Allerdings gibt es auch noch den §35; dort heißt es:

    § 35
    Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    (1) Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)

    bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss
    von mehr als einem Jahr 6 Wochen
    von mindestens 5 Jahren 3 Monate
    von mindestens 8 Jahren 4 Monate
    von mindestens 10 Jahren 5 Monate
    von mindestens 12 Jahren 6 Monate
    zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

    Bin mir nicht sicher auf was sich das bezieht...zumindest wären es dann "nur" 6 Wochen..allerdings hättest du die Frist für das 3. Quartal trotzdem knapp verpasst und kämst auch erst zum Ende des Jahres aus dem Vertrag...
    Ich würde auch die Geschäftsführung ansprechen so wie Epeline es schon benannt hat.



  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    1.794
    Eine andere Frage ist, ob dein Vertrag mit der Begründung der Weiterbildung befristet war und dir nicht per se ein neuer Vertrag mit dann evtl. anderen Kündigungsfristen zusteht.



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