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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Platin-Mitglied Avatar von LasseReinböng
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    45 min door to door ( alle anderen Angaben sind Selbstbetrug) hat man in jeder deutschen Großstadt doch locker gebucht. Zumindest zuckel ich jeden Tag pro Strecke so viel ab innerhalb des Stadtgebiets. Bereitschaftsdienste, für die man extra reinkommen muß - wo hat man das denn als Assistenzarzt ?! Psychosomatik ?
    Dark humor is like food - not everyone get's it (Joseph Stalin)



  2. #17
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
    Registriert seit
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    Dürfte man als Arzt, wenn man zu einem Notfall ins KH gerufen wird, eigentlich ein Blaulicht aufs Dach machen und dann schneller anfahren?
    Normalerweise nein, wenn Du es wirlich darauf anlegen willst, stelle einen Antrag bei dem jeweiligen lokalen Behörden, allerdings wird es meist mir "wenn Du so wichtig bist, musst Du Anwesenheitsdienst machen" abgelehnt.
    Der Rettungsdienst, der im Rendezvouz-Verfahren unterwegs ist hat entsprechende Sonderrechte, aber als Krankehausarzt bist Du da leider raus. Bislang zumindest.

    Kacken ist Liebe!
    Salmonella ist Kacken!


    What have you done today to earn your place in this crowded world?



  3. #18
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von Heerestorte Beitrag anzeigen
    Dürfte man als Arzt, wenn man zu einem Notfall ins KH gerufen wird, eigentlich ein Blaulicht aufs Dach machen und dann schneller anfahren?
    Nein.



    Es ist praktisch ausgeschlossen, für so etwas eine Genehmigung zu bekommen. Und das setzt schon voraus, dass der Arbeitgeber ein "Blaulicht-Dienstfahrzeug" für seine Hintergründe anschaffen will. Aber die Behörden würden wohl zu Recht einwenden, dass man da doch genau so einfach und wesentlich gefahrenärmer schlicht nen Anwesenheitsdienst einrichten kann, wenn die Leute ggf so zeitkritisch im KH sein müssen.
    Als Zivilperson... keine Chance. Zu Recht.

    Ganz abgesehen davon, dass man eh keine Genehmigung bekommen wird... wer schult bitte die Leute?
    Sonderrechtsfahrten sind wesentlich komplizierter als "Blaulicht an und schneller fahren". Es kommt nicht von ungefähr, dass das Unfallrisiko achtfach höher ist als bei "normalen" Fahrten.



  4. #19
    Platin Mitglied
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    Balkonien
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    Zitat Zitat von Shizr Beitrag anzeigen
    Nein.
    Es ist praktisch ausgeschlossen, für so etwas eine Genehmigung zu bekommen. Und das setzt schon voraus, dass der Arbeitgeber ein "Blaulicht-Dienstfahrzeug" für seine Hintergründe anschaffen will.
    Theoretisch ist es auch möglich ein Privatfahrzeug mit Blaulicht ausstatten zu lassen - so bei uns z.B. für LNAs und OrgL. Führte dazu, dass es bei uns im Landkreis nun sowohl einen Twingo als auch einen A8 mit Blaulicht und Sondersignal gibt...
    Ansosnten hast du natürlich recht.



  5. #20
    läuft... Avatar von altalena
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    24.02.2005
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    homebase
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    Zitat Zitat von LasseReinböng Beitrag anzeigen
    . Bereitschaftsdienste, für die man extra reinkommen muß - wo hat man das denn als Assistenzarzt ?! Psychosomatik ?
    Hat eine Kollegin in der Gyn. Da machen die Fachärzte den Vordergrund, und wenn was zu operieren ist, muss ein Assistent reinkommen.
    "Stört es Sie, wenn ich weiter esse, während Sie rauchen?"



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