in den geschilderten Fällen war es ja so, daß die Rückzahlungspflicht an den TE weitergereicht wurde. Andersrum wäre es auch doof: der Weiterbilder haftet und der/die WBA kann tun/lassen, was er/sie will ohne Sanktionsmöglichkeit.
CAVE: nur zu diesem Zweck würde ich nicht in den MB eintreten. Zum einen kann es sein, daß der sich nicht für den KV-Sektor zuständig fühlt (es gelten ja auch keine MB-Tarifverträge), zum anderen darf man Rechtsberatung nicht mit Beistand verwechseln, den Anwalt wird man zu 99% selbst zahlen müssen, wenn es zum Prozess kommt (und sollte daher eine Rechtsschutzversicherung haben). Bitte diesbezüglich das Kleingedruckte lesen.
Ich bin trotzdem etwas verwundert, daß man in der heutigen Arbeitsmarktsituationen Verträge mit "Stütze", "Verpflichtung", "Rückzahlung" etc...unterschreibt...das Wort "Mindestlohn" fiel gleich auch noch mehrfach. Ob Britische und Schweizer Allgemeinmediziner auch sowas kennen?!