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Zitat von
tarumo
PS: die Förderung sollte primär Dir zu 100% zugute kommen, es soll aber auch schon vorgekommen sein, daß der PraxisinhaberIn Teile in die eigene Tasche gesteckt hat. Auch ein Grund, seine Verträge zu zu kennen, wenn man sowas unterschreibt.
Übrigens werden Dir MB-Juristen mit so einer Materie nur bedingt weiterhelfen können. Wenn Du unbedingt mit der KV Verträge eingehen willst, bitte unbedingt vorher einen Anwalt aufsuchen, der sich nur mit Arbeitsrecht, sondern auch Kassenarztrecht auskennt
Ich bedanke mich für eine ausführliche Information! Nein, in diesem Fall kann sie kein Geld in eigene Tasche nicht liegen, weil im Formular, das ich ausfüllen muss, steht, dass ich monatlich eine Bestätigung neines Gehaltes zur KV schicken muss. Es ist noch nicht klar, z.B. wenn ich in 3 Monate kündige, muss dann die Praxisinhaberin zur KV gesamte Summe der Förderung (für 12 Mo) zurückzahlen? Also 4800*3=14.400 aus eigener Tasche noch, weil sie mir das Gehalt für 3 Mo schon ausgezahlt hat? Oder muss ICH selbst aus meiner Tasche zurückzahlen,wenn ich aus verschiedenen Gründen die Stelle frühzeitig kundige oder verliere...?