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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Ich verstehe den Passus so, daß Du das Geld aus eigener Tasche zurückzahlen mußt, wenn Du anschließend NICHT in einer GKV "Vertrags"-Praxis arbeitest. Also keine Klinik, kein Ausland und keine Privatpraxis. Wie Du dann wirtschaftlich zurechtkommst ohne weitere Subventionen und ob es überhaupt noch Praxen gibt, wo Du hinwillst, und mit welchen Arbeitsbedingungen, sei dahingestellt. Kassen und KV klopfen sich auf jeden Fall jetzt schon auf die Schulter über jeden, der sowas unterschreibt. Ob das mit der Rückzahlung so exekutiert wird, steht auf einem anderen Blatt (bis jetzt hat man noch keine Reisepässe einbehalten, nur so als Tip). Und das alles wegen 12 Monate. Vorsicht: ich bin kein Jurist, ich gehe aber davon aus, daß es sich NICHT um einen Arbeitsvertrag lt BGB handelt, sondern um ein Konstrukt nach SGB V, d.h. bei Unstimmigkeiten ist ein Sozialgericht zuständig, dessen Richter von Kassen und KV bestimmt werden. Dort bekommt man als Arzt zwar ein Urteil, aber nicht unbedingt Recht. Falls es wirklich ein Vertrag nach SGB V ist, bist Du nach BGB rechtlos (z.B. was Vergütung, Lohnfortzahlung und Arbeitsbedingungen angeht). Das solltest Du vorab mit einem Fachanwalt klären.
    PS: wenn Du dich verpflichtet hast, weiterzuarbeiten (und auch nur als Angesteller) wird das in jedem Fall negative Konsequenzen für Deine Bezahlung haben, da Zwangsarbeit überall auf der Welt schlechter bezahlt werden wird als ein frei zustande gekommenes Arbeitsverhältnis
    Geändert von tarumo (28.11.2017 um 21:17 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
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  2. #22
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    Tarumo, ich bin völlig Ihrer Meinung. Würde ich lieber andere Möglichkeiten suchen.



  3. #23
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    es gibt ja auch gut geführte Krankenhäuser in Deutschland. Es freuen sich sicher die meisten davon über neue MitarbeiterInnen mit guten Deutschkenntnissen, wie Du sie hast. Da muß man sich nicht gleich am Anfang finanziell verpflichten oder gängeln lassen. Später kann man dann immer noch wechseln, wenn man mag. Allerdings sollte man auch mit der Klinikwahl aufpassen und hier ein wenig scrollen...
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  4. #24
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    Zitat Zitat von vanilleeis Beitrag anzeigen
    Hat denn überhaupt jemand wirklich von jemandem erfahren, der die Förderung wegen fachwechsel zurückzahlen musste?
    In meinen Augen ist das ein theoretisches Konstrukt, das spätestens vorm Arbeitsgericht keinen Bestand hat (Stichwort Mindestlohn).
    Diese Frage möchte ich auch nochmal stellen, und auch die umgekehrte. Kennt ihr Fälle von Leuten, die das Fach oder den Beruf gewechselt haben, und nicht weiter belangt wurden?



  5. #25
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Pyrotes Beitrag anzeigen
    Diese Frage möchte ich auch nochmal stellen, und auch die umgekehrte. Kennt ihr Fälle von Leuten, die das Fach oder den Beruf gewechselt haben, und nicht weiter belangt wurden?
    Die TE dieses thread aus 2016 soll z.B. rückzahlen:
    https://www.frag-einen-anwalt.de/Rue...--f290401.html
    Die KV-Vorgaben haben Gesetzescharakter und die KV hat auch keinen Ermessensspielraum (Vorstandshaftung für Finanzdinge). Nachdem die Förderung erst seit kurzem in Mode kommt, die KV-Mühlen aber teils recht langsam mahlen, ist es vielleicht auch noch zu früh für einen ersten Eindruck oder gar repräsentative Zahlen. Davon abgesehen, werden die Betroffenen wohl eher wenig hier lesen bzw. schreiben (dann hätten sie so einen Vertrag auch nicht unterzeichnet...)
    Ich schlage vor, wir holen das Thema in 10 Jahren wieder hoch, dann dürften Rückzahl-Fristen für Wechsler verjährt sein...
    Geändert von tarumo (11.12.2017 um 13:52 Uhr)
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