Kommt auf die Formulierung im ursprünglichen Vertrag an, was da vereinbart ist (ich hatte beides schon). Ansonsten halt einfach am letzten Tag der Kündigungsfrist (üblicherweise 14 Tage) gegen Unterschrift kündigen, Resturlaub und Ü-Std. nehmen, fertig. Skrupel würde ich da keine haben, der AG würde es genauso machen, wenn Du in Ungnade gefallen bist.