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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #111
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    Das sind zwei völlig separate Themen. Das geht aus der Entscheidung auch klar hervor. Die Änderung der Wartezeitquote war nicht ein Resultat der Unzulänglichkeiten des AdH, sondern die jeweiligen Änderungen sind nicht kausal miteinander verknüpft.

    An der Abibestenquote wurde kritisiert, dass durch die Beschränkung auf sechs Unis und durch die mangelnde Vergleichbarkeit der Abiturnoten eben nicht unbedingt die Besten die Studienplätze bekommen. Am AdH wurde kritisiert, dass die freie Auswahl zusätzlicher Kriterien durch die Unis für mangelnde Vergleichbarkeit sorgt, dass die alleinige Fokussierung auf die Abiturnote andere Fertigkeiten, die für den Studienerfolg wichtig sind, ignoriert, und dass die Abiturnoten je nach Bundesland etwas anderes bedeuten. An der Wartezeitquote wurde kritisiert, dass eine zu lange Wartezeit den Studienerfolg mindert. Außerdem wurde festgehalten, dass die Wartezeitquote zwar zulässig, aber nicht zwingend notwendig ist. In Summe wurde das Leistungsprinzip also ganz klar gestärkt, nicht geschwächt - und zwar in Bezug auf alle drei Quoten. Davon abgesehen ist mir nicht ganz klar, warum das Ziel eines / des Gerichts sein soll, möglichst viele "Träume zu ermöglichen".



  2. #112
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    Brauchst Dich nicht doof stellen. Die Klage lief ja darauf hinaus, empfundene wie reale Hindernisse für die Studienaufnahme auf den Prüfstand zu stellen. Für die meisten bedeutet das eben +/- Lebenstraum.

    Und wo man diesen bislang praktisch garantiert erfüllen konnte, werden nun ziemlich sicher größere Gruppen zugunsten der ohnehin NC-nahen Bewerbergruppe ganz ausgeschlossen.

    Daß man dies gerecht finden kann ist ok, ändert aber nichts an der Verkleinerung der Gruppe mit realistischen Aussichten. Also hat die Klage tatsächlich Leute endgültig ausgeschlossen, aber am anderen Ende niemandem zusätzlich den Weg geebnet.

    Also Chancenvernichtung für manche bei gleichbleibender Verteilungsproblematik.



  3. #113
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
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    Hat hier irgendjemand realistisch damit gerechnet, dass das BuVeGe ein "Studienplätze für ALLE" oder "Studienplätze für die, die es ECHT WOLLEN" raushaut? Willkommen in der Realität.

    Kacken ist Liebe!
    Salmonella ist Kacken!


    What have you done today to earn your place in this crowded world?



  4. #114
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Spark Beitrag anzeigen
    Brauchst Dich nicht doof stellen. Die Klage lief ja darauf hinaus, empfundene wie reale Hindernisse für die Studienaufnahme auf den Prüfstand zu stellen. Für die meisten bedeutet das eben +/- Lebenstraum.
    Da fehlt mir jetzt aber der logische Bezug zu meiner Aussage Es ist völlig egal worauf die Klage hinauslief - dass eine Klage auf X hinausläuft, bedeutet noch lange nicht, dass X auch das Ziel des Gerichts sein müsse.

    Dass die Klage in dieser Hinsicht riskant sein würde, war angesichts der im internationalen Vergleich extrem großzügigen Regelung doch bitte jedem von Anfang an klar. Aber das war den Klägern höchstwahrscheinlich ziemlich egal.



  5. #115
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    Zitat Zitat von davo Beitrag anzeigen
    Da fehlt mir jetzt aber der logische Bezug zu meiner Aussage Es ist völlig egal worauf die Klage hinauslief - dass eine Klage auf X hinausläuft, bedeutet noch lange nicht, dass X auch das Ziel des Gerichts sein müsse.

    Dass die Klage in dieser Hinsicht riskant sein würde, war angesichts der im internationalen Vergleich extrem großzügigen Regelung doch bitte jedem von Anfang an klar. Aber das war den Klägern höchstwahrscheinlich ziemlich egal.
    Das war den Klägern tatsächlich nicht klar,glaube ich. Und deswegen ist es eben schon slapstick-mäßig. In den 70ern stand im Urteil übrigens auch,dass nicht jeder zum Zug kommen muss. Da war dann 10 Jahre lang Chaos mit etlichen Veränderungen und Rücknahmen.
    Und das war noch vor der Zeit des Internets und der Helicopterparents, die mit 19-Jährigen in die Studienberatung laufen und wegen jedem Scheiß klagen.
    Stand im Urteil eigentlich,dass das Abi im Adh somauf 20 Prozent runtergewichtet werden kann,wie sich das Gröhe und Montgomery, davor wünschten?
    Auch hier wurde doch der maßgebliche Einfluss normiert?
    Die 16 Länder und den Beamtenverbund wirds freuen.
    Es wird sicherlich viele geben,die sich wünschen,dass das niemals verhandelt wordn wäre
    l
    Der Staatsvertrag mit den Bewerbungssemestern dürfte ex ante unwirksam sein,da im Urteil ja steht,dass die Benachteiligung von Gelegenheitsbewerbern grundrechtswidrig ist. Zumal sie statistisch nicht ins Gewicht fallen.



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