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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #91
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    Zitat Zitat von easy-peasy Beitrag anzeigen
    Noch einmal:
    Wer nach x Semestern durch die Wartezeitquote keinen Studienplatz erhalten hat, bekommt keinen mehr und ist damit "raus". Simple as that.
    Schlechte Abiturienten werden, durch die Neuregelung des AdH, keine bessere Chance bekommen. Ganz im Gegenteil.
    Die Kläger (mit den schlechten Abiturnoten) haben sich, und damit wiederhole ich zum dritten Mal, in das eigene Knie geschossen.

    Danke für die schnelle Antwort!



  2. #92
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    Nicht in das eigene Knie. Sie haben kurzsichtig genau die Quote geschwächt nach der sie selbst zwar spät, aber absolut sicher noch einen Platz erhalten haben. Den Schuss haben sie ganz doppelmoralisch somit an anderer Leute Knie angesetzt. Wäre ich noch Bewerber mit 2er Schnitt, ich wäre sauer genug denen eine zu scheuern. Ich würde auch zustimmen dass dort vielleicht etwas ganz zentrales nicht verstanden wurde, nämlich die Abhängigkeit der nachsichtigeren Quoten vom rigorosen NC. Diese sind als eine Art Kulanzregelung zum NC entwickelt worden und deshalb kann man das Kriterium DN nicht vor Gericht zerren ohne die weichen Quoten zu schwächen.

    Allerdings ist ja noch nicht raus, was statt der nun geschwächten Wartequote denn eigentlich den NC, der ja das eigentlich bemängelte Verfahren war, ergänzen soll - denn die DN wird ja ebenfalls als unzureichend kategorisiert. Also im Grunde beide grossen Quoten. Ich sehe da Zulassungstests oder individuelle Auswahl (von Boni bis Assesment alles denkbar) auf die Leute zukommen. Was letztlich wieder universitäre Resourcen bindet, die sich vielleicht auch in ein paar mehr Plätze hätten ummünzen lassen.

    Grundsätzlich verändert dies das deutsche System total, vielleicht bereitet es auch den Bachelor/Master Mediziner vor, mit breiterer Zulassung zum B. und sieben per M.-Auswahl?



  3. #93
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    Bachelor/Master kommt IMHO sicher nicht. Diese Wörter werden in der Entscheidung kein einziges Mal erwähnt.

    Man liest in der Entscheidung ja, was das Gericht will: Das Gericht will, dass man sich in der Abibestenquote nicht auf sechs Unis beschränken muss, dass also nicht die Gefahr besteht, dass ein besserer Student durch Auswahl der falschen Unis keinen Studienplatz bekommt, während ein schlechterer Student durch geschickte Auswahl der Unis einen bekommt (siehe Randnummern 134, 137, 138; im AdH ist das interessanterweise kein Problem für das Gericht, siehe Randnummer 158), und das Gericht will, dass die Unis weniger Freiheit bei den AdH-Kriterien haben, und dass Berufsausbildungen, Berufstätigkeit und Auswahlgespräche (wie auch die Studierfähigkeitstests) "in standardisierter und strukturierter Weise" berücksichtigt bzw. durchgeführt werden (siehe Randnummern 153ff.).



  4. #94
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von suncrumb Beitrag anzeigen
    Habe aus nem' Zeitungsartikel den Fakt entnommen, dass sich die WZ voraussichtlich auf 4 Jahre verkürzen soll. Ob das auch so umgesetzt wird, sei mal dahingestellt.
    Sehe ich das allerdings richtig, dass die bereits Wartenden, sofern bei 8WS angekommen, anschliesssend nach besserer DN bewertet werden? Soll heißen, es geht im umkehrschluss erneut um die bessere Note? Denn jemand der zum gegebenen Zeitpunkt 8WS und ne DN von 2,x und jemand mit gleicher Anzahl an WS und ner DN von 1,x hat, hat im Endeffekt den Platz.
    Wo genau ist dann der Ansatz, dass sich das Verfahren nicht ausschließlich um die Abinote drehen soll, verfolgt worden?
    Meine persönliche Vermutung diesbezüglich habe auf https://www.medi-learn.de/foren/show...=1#post2030981 und https://www.medi-learn.de/foren/show...=1#post2030987 genannt.

    Man darf außerdem nicht vergessen, dass die Ansicht, dass nicht nur die Abiturnote berücksichtigt werden soll, nicht bedeutet, wie das in den Medien oft transportiert wird, dass das Gericht die Abiturnote für irrelevant oder unwichtig hält! Genau das Gegenteil ist der Fall. Man kritisiert lediglich die unzureichende Vergleichbarkeit der Abiturnote, weshalb man fordert, dass für die Unterschiede zwischen den Bundesländern korrigiert werden muss. Das Abitur soll nach wie vor ein wichtiges Kriterium bleiben, das wurde nie in Frage gestellt!

    Zitat Zitat von Spark Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich verändert dies das deutsche System total, vielleicht bereitet es auch den Bachelor/Master Mediziner vor, mit breiterer Zulassung zum B. und sieben per M.-Auswahl?
    Bachelor/Master kommt IMHO sicher nicht. Diese Wörter werden in der Entscheidung kein einziges Mal erwähnt.

    Zitat Zitat von Spark Beitrag anzeigen
    Allerdings ist ja noch nicht raus, was statt der nun geschwächten Wartequote denn eigentlich den NC, der ja das eigentlich bemängelte Verfahren war, ergänzen soll
    Man liest in der Entscheidung ja, was das Gericht will: Das Gericht will, dass man sich in der Abibestenquote nicht auf sechs Unis beschränken muss, dass also nicht die Gefahr besteht, dass ein besserer Student durch Auswahl der falschen Unis keinen Studienplatz bekommt, während ein schlechterer Student durch geschickte Auswahl der Unis einen bekommt (siehe Randnummern 134, 137, 138; im AdH ist das interessanterweise kein Problem für das Gericht, siehe Randnummer 158), und das Gericht will, dass die Unis weniger Freiheit bei den AdH-Kriterien haben, und dass Berufsausbildungen, Berufstätigkeit und Auswahlgespräche (wie auch die Studierfähigkeitstests) "in standardisierter und strukturierter Weise" berücksichtigt bzw. durchgeführt werden (siehe Randnummern 153ff.).



  5. #95
    Diamanten Mitglied
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    In Summe ist meine persönliche Bilanz der Entscheidung deshalb bisher (ich habe sie noch nicht ganz gelesen, sondern nur quergelesen), dass das AdH stärker standardisiert werden soll. Aber große Veränderungen sehe ich ehrlich gesagt nicht kommen - die wahrscheinlich größte Veränderung ist die angedachte Begrenzung der Wartezeit auf acht Semester bei gleichzeitiger Beschränkung der Wartezeitquote auf maximal 20%. Es ist also meines Erachtens eine typisch etatistische Entscheidung - weniger Entscheidungsfreiheit für die Hochschulen, mehr Standardisierung bzw. Zentralisierung. Insofern genau das Gegenteil dessen, was ich für sinnvoll gehalten hätte.

    Schaden wird diese Entscheidung deshalb IMHO primär denen, die durch irgendwelche "ungewöhnlichen" Zulassungsregelungen an Uni X (z.B. die Berücksichtigung der Ausbildungsnote in Mainz - die aber bereits vorher abgeschafft werden sollte, das nur am Rande - oder die extrem starke TMS-Bonierung in Gießen, Heidelberg, Köln und Mannheim) bisher eine "Hintertür" zum Studium fanden. Es wird also, das ist mein Eindruck, im Endeffekt dazu kommen, dass die "Mainstream-Bewerber" stärker zum Zug kommen werden.

    Besonders gespannt bin ich in diesem Zusammenhang darauf, was mit der Bonierung von Berufsausbildungen und Berufserfahrung vs. Studierfähigkeitstests und Auswahlgesprächen passieren wird. Das Gericht hat sich dazu nicht geäußert, obwohl die Bonierung von Berufsausbildungen und Berufserfahrung ja mit hohen gesellschaftlichen Kosten verbunden ist.

    Im Detail bleibt also vieles offen, und die nächsten zwei Jahre werden sicher noch spannend. Aber große strukturelle Umwälzungen sehe ich wie gesagt nicht kommen.



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