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  1. #106
    unsensibel Avatar von Lava
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    Zitat Zitat von jinkxed Beitrag anzeigen
    Du hast aber heut ne ordentliche Portion Zynismus gefrühstückt oder
    Er ist als Kind in den Zynismuskessel gefallen...
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



  2. #107
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    Zitat Zitat von easy-peasy Beitrag anzeigen
    Noch einmal:
    Wer nach x Semestern durch die Wartezeitquote keinen Studienplatz erhalten hat, bekommt keinen mehr und ist damit "raus". Simple as that.
    Schlechte Abiturienten werden, durch die Neuregelung des AdH, keine bessere Chance bekommen. Ganz im Gegenteil.
    Die Kläger (mit den schlechten Abiturnoten) haben sich, und damit wiederhole ich zum dritten Mal, in das eigene Knie geschossen.
    Das mit dem Kläger und dessen Absicht bzw. dessen Auftritt ist natürlich völlig richtig. Hab ich auch so geschrieben.
    Allerdings müssen ja auch ungerade WS ausgeglichen werden. Oder bekommt der mit 8 WS im SS dann im nachfolgenden WS keinen Platz,da die 8 WS vorüber sind?
    Ich hab das so verstanden, wie derzeit im Landesrecht Berlin mit 18 WS, dass ein Deckel drauf kommt,aber man sich danach noch bewerben darf. Also,wenn zB nach den 8 WS Hodenkrebs auftritt und du dich erst zum nächsten WS bewerben könntest.


    Übrigens: In dem Urteil steht ja nichts davon,dass das Abitur irgendwie anrüchig ist, wie manche Zeitungen das darstellten. Ganz im Gegenteil. Bei der Wartezeit steht ja im Urteil dabei,dass diese z.B. als Korrektiv für Leute fungieren können soll,die in den anderen Quoten eben knapp nicht genommen werden. Sodass quasi die Cut-offs rauschen.So white-noise mäßig.
    Geändert von petariel (27.12.2017 um 17:56 Uhr)



  3. #108
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    hier liest man ja nur horrorstorys, das Motto "Pech gehabt" wird glaub ich nicht eintreten, denn sonst sehe ich zig tausende Klagen beim BGH oder EGH einfliegen. Es muss iwie Chancengleichheit geben.



  4. #109
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Zitat Zitat von aendi0789 Beitrag anzeigen
    hier liest man ja nur horrorstorys, das Motto "Pech gehabt" wird glaub ich nicht eintreten, denn sonst sehe ich zig tausende Klagen beim BGH oder EGH einfliegen. Es muss iwie Chancengleichheit geben.
    Naja, Chancengleichheit ist durchaus gegeben: Jeder hatte die Chance ein gutes Abitur zu machen, jeder hatte die Chance den TMS zu machen.

    Wenn beides in Kombination nicht ausreicht: Pech gehabt

    Das Recht auf freie Berufswahl heißt nicht das jeder zwingend das Recht hat Medizin zu studieren. Das GG schützt dich nur insofern, als dass nicht gesagt werden darf: Du bist eine Frau, du darfst kein Medizin studieren! Oh du bist Jude? Ja dann geht das auch nicht!

    Wenn es doch so wäre: Was ist mit nicht bestandenen Examen oder Klausuren? Aus der Logik könnte man ja auch schlussfolgern Durchfallen ist nicht erlaubt, das hindert mich ja daran Arzt zu werden! Siehst du wie Absurd das ganze schnell wird? Dann wäre ja auch das nicht bestehen des Abiturs unzumutbar! Weil ohne Abitur kann man ja erst recht nicht Arzt werden. Also Abitur = Menschenrecht?

    Das BVerfG hat nur moniert das man nicht alles am NC ausrichten darf (in der AdH Quote!) und das die Abiturnoten zwischen den Ländern vergleichbar gemacht werden müssen.

    In der Summe sehe ich das wie viele andere auch: Durch die Klage kommt es nun zu einer Begrenzung der Wartezeit und damit hat man nicht mehr wie früher die Chance mit 7 Jahren Wartezeit o.ä. sicher den Platz zu bekommen. Jetzt soll mehr nach Eignung ausgewählt werden - Was von den Klägern ja auch gerne als Grund angeführt worden ist. Schuss ins Knie würd ich sagen.



  5. #110
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    Zitat Zitat von freak1 Beitrag anzeigen

    Das BVerfG hat nur moniert das man nicht alles am NC ausrichten darf (in der AdH Quote!) ....

    In der Summe sehe ich das wie viele andere auch: Durch die Klage kommt es nun zu einer Begrenzung der Wartezeit...
    Da stehe ich auf dem Schlauch. Das AdH ist unzulänglich, und deswegen soll die (davon getrennte und viel kleinere) W-Quote nun bluten?

    Ich krieg immer mehr den Eindruck daß die Bewerberrealitäten hier nicht wirklich voll verstanden wurden, eventuell nicht mal vom BVG selbst. Ja, der Weg zum Studienplatz ist für zu viele sehr ärgerlich, aber das ist auch schon das einzige wo ich diesem aktionistischen Urteil folgen kann. Wenn die Monierung des AdH andere, nicht notenabhängige Quoten substantiell schwächt, ist das ein Zeichen dafür daß mehr Gerechtigkeit unter Mangelbedingungen gar nicht möglich ist. Man kann nur die Arschtritte anders verteilen.

    Die Klage hat gerade bei den NC-Opfern sicherlich viel mehr Träume ausgeknipst als neu ermöglicht. Und das hat glaube ich die Juristenriege auf beiden Seiten des Kadi nicht mal gecheckt. So geht Technokratie ohne Kontextbetrachtung.



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