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  1. #116
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    Zitat Zitat von petariel Beitrag anzeigen
    Stand im Urteil eigentlich,dass das Abi im Adh somauf 20 Prozent runtergewichtet werden kann,wie sich das Gröhe und Montgomery, davor wünschten?
    Die Wortwahl in Randnummer 197 ("muss im Gesamtgefüge der Zulassungsregelungen das Kriterium der Abiturnote in hinreichend gewichtigem Umfang durch andere Auswahlkriterien ergänzt werden", Hervorhebungen von mir) legt die Vermutung nahe, dass die Abiturnote das wichtigste Kriterium sein (und somit bleiben) soll.

    Zitat Zitat von petariel Beitrag anzeigen
    Der Staatsvertrag mit den Bewerbungssemestern dürfte ex ante unwirksam sein,da im Urteil ja steht,dass die Benachteiligung von Gelegenheitsbewerbern grundrechtswidrig ist. Zumal sie statistisch nicht ins Gewicht fallen.
    Das ist eine interessante Hypothese. In Randnummer 222 wird zunächst gesagt, dass es "nicht zu beanstanden" ist, dass Gelegenheitsbewerber gleichberechtigt sind (was aber nicht bedeutet, dass dies so sein muss), und dann wird auch noch gesagt, dass "keine Gründe ersichtlich [sind], die es gebieten könnten, [zwischen Gelegenheitsbewerbern und klassischen Wartezeitbewerbern] zu differenzieren" (was IMHO ebenfalls bedeutet, dass man nicht differenzieren muss, aber es auch nicht unbedingt ausschließt, dass man differenzieren kann).



  2. #117
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    Sagt mal wie ist dann denn jetzt gemeint ?ich habe mein Abi 2015 gemacht ,mich noch nie für Medizin beworben da ich wusste nur Chancen mit WS zu haben . Sind meine WS jetzt dahin. Oder werden die jetzt im SS doch noch zu BS gezählt



  3. #118
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Bisher hat sich am Verfahren noch NICHTS geändert.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  4. #119
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    Zitat Zitat von Xy Beitrag anzeigen
    Sagt mal wie ist dann denn jetzt gemeint ?ich habe mein Abi 2015 gemacht ,mich noch nie für Medizin beworben da ich wusste nur Chancen mit WS zu haben . Sind meine WS jetzt dahin. Oder werden die jetzt im SS doch noch zu BS gezählt
    Meine Interpretation des Staatsvertrages habe ich auf https://www.medi-learn.de/foren/show...=1#post2020145 erläutert. Alles ohne Gewähr - am besten von nun an stets bewerben

    Wenn sich nichts ändert, wird der Staatsvertrag wahrscheinlich ab dem WS 2018/19 gelten, und die Änderungen durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (bei denen noch niemand weiß, wie sie konkret aussehen werden) wahrscheinlich ab dem SS 2020. Auch das ohne Gewähr



  5. #120
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    Meint ihr die Chancen werden besser oder eher schlechter ..



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