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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #151
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    Meine Einschätzung dazu habe ich hier geäußert: https://www.medi-learn.de/foren/show...=1#post2032901 Ich glaube nicht, dass die Umstellung auf Bewerbungssemester ein Problem wäre.

    @GeduldIstEineTugend: Verfallen wären die bisherigen Wartesemester ohnehin nie. Es gäbe ja eine Übergangsregelung, siehe https://www.medi-learn.de/foren/show...=1#post2020145

    Trotzdem weiß natürlich noch niemand, ob es nicht vielleicht doch irgendwelche Auswirkungen der Entscheidung auf den Staatsvertrag geben wird - bis jetzt sind das alles nur Vermutungen. Muss man abwarten.



  2. #152
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    Die Übergangsregelung für 2020 ist mir bekannt ! Frage mich nur was die dann mit meinen überschüssigen Bewerbungssemester machen wollen, falls es auf 8 limitiert wird. Ich hoffe es gibt dann dafür auch nochmal eine Übergangsregelung aber mehr als spekulieren kann man ja nicht.



  3. #153
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    Mit all den guten Intenionen hinter der Klage und nun dem Urteil des BvfG komme ich -und wahrscheinlich viele andere- in ganz heikle Entscheidungssituationen; Abschluss 2014 mit einer DN von 2.6, voraussichtlich sehr gutes Krankenpflegeexamen 2018 und eigentlicher Erhalt des Studienplatzes 2021/22 nach bisheriger Regel. Letzteres wird wohl nicht so eintreten. Oder vielleicht doch, trotz den geplanten Änderungen mit dem aktuellen Urteil? Wie es aussieht, wird das so schnell auch keiner vorhersagen können. Das Problem an der Sache ist, dass für mich -und wahrscheinlich viele andere- solch eine Vorhersage essenziell für die weitere Zukunftsplanung ist. Stimme ich mein Leben weiter darauf ab in absehbarer Zukunft 'nen Platz zu erhalten oder sollte ich mir Gedanken um Alternativen machen und so für diese keine Zeit verlieren nach dem Examen? Man, man, man...



  4. #154
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    Das sehe ich genauso. Schreibt doch Eure jeweiligen Ministerien einfach einmal per Mail oder Post an. Das habe ich auch schon gemacht. Am besten die anschreiben, die in der Kultusministerkonferenz sitzen und darüber entscheiden werden, wie es weitergeht. Klar, eine Mail geht gerne mal unter. Aber wenn sich viele melden wird ja vielleicht etwas erhört. Probieren kann man es, schaden wird es sowieso nicht. Ich habe geschrieben, dass ich es angemessen fände, wenn die, die zur Einführung der neuen Regeln bereits unmittelbar auf der Zielgeraden liegen, nicht erneut einer nochmals erschwerten Zulassung unterlägen, da diese Reform zum Zeitpunkt des Abiturs, in meinem Fall 2012, sicher nicht absehbar war und die Lebens- und Familienplanung bereits sehr fortgeschritten ist.
    Somit kann man immerhin versuchen die Anliegen kund zu tun. Ich habe auch gerade um die kritische Zeit, nämlich WS19/20 14 Wartesemester mit DN 2.1, die vermutlich dann nicht mehr reichen werden. Es wäre wie für viele hier auch für mich fürchterlich, wenn ich überhaupt keinen Platz mehr bekäme. Von mir aus warte ich noch 1, 2 Semester länger, aber ein "von heut' auf morgen"-cut wäre derart gemein.



  5. #155
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    Noch eine ergänzende Frage: Weiss jemand schon ab wann man ungefähr mit der Bekanntgabe der Neuregelung rechnen kann? Also nicht die Inkraftsetzung der Neuregelung (diese ist ja ab 2020 angesetzt). Es wäre einfach für das Gewissen so gut um planen zu können...



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