Hallo liebe Medis
Wie sicherlich schon einige wissen, hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden, dass die Wartesemester limitiert werden. Ich persönlich fing vor 2 Jahren an Wartesemester zu sammeln und eine Krankenpflege-Ausbildung zu machen um die Wartezeit zu überbrücken. In der Zeit wollte ich mich zum ITS-Pfleger weiterbilden und so meine Wartejahre gestalten, bis ich den Medizinstudienplatz bekomme.
Zu meinen Werten:
Aufgrund diverser privater Krisen und nicht immer der richtigen Motivation schaffte ich nur eine DN von 3.2 im Jahre 2012 - danach fing ich ein Biologiestudium an was ich ersatzweise und aufgrund des möglichen Quereinstiegs fürs Medizinstudium nutzte - dort hatte ich einen Notendurchschnitt von 1,3 weil es wesentlich stärker meine Interessen wiederspiegelte. Nach diversen fehlgeschlagenen Versuchen mir Scheine für ein höheres Semester anrechnen zu lassen brach ich im 6. Semester zugunsten der Wartezeit ab, weil sie mir als die sicherste Variante erschien an einen Platz zu kommen. So kann man sich täuschen.
Ich komme aus eher ärmlichen familiären Verhältnissen und nutze die Ausbildung unter anderem auch dazu für das Studium entsprechend Geld anzusparen. Über 7 Jahre Wartezeit kann man durchaus eine gewisse Summe anhäufen, da alle anderen Wege (z.B Österreich, Zweitstudium, Ausland etc.) am Finanziellen gescheitert sind.
Mit dem heutigem Urteil - und ich glaube fast die Antwort kenne ich - wird es für mich mit den Vorraussetzungen scheinbar kein Medizinstudium mehr geben. Könnte mir das hier jemand bestätigen? Meine Wartezeit begann mit dem Wintersemester 2015/16 damit sind das derzeit nur 4
Im Moment bin ich leider etwas schockiert - sehe aber die Notwendigkeit mir einen Plan B zu suchen.
Grüße
Lilium