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  1. #16
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von rafiki Beitrag anzeigen
    Es hängt natürlich vom Fach ab, aber es ist durchaus möglich, sich als Oberarzt einstellen oder sich zumindest so bezahlen zu lassen und parallel einen zweiten FA zu machen.

    Die richtige Kohle kommt eh nicht aus Angestelltenverträgen, sondern aus dem, was man auf dem Honorarmarkt aus sich machen kann, und seien es nur Dienste, bei denen man sich nicht (mehr) unter Wert verkaufen muss, z. B. mache ich in Akuthäusern kaum mehr Bereitschaften unter hundert € pro Stunde.
    Das wäre sinnvoll, ist nicht verboten, und da hätte ich auch keine Einwände. Allerdings glaube ich nicht, daß der/die TE diese Sondersituation gemeint hatte. Ich wüßte allerdings nicht, wie man das in der Praxis glaubhaft umsetzen sollte, da die Aufgaben und Verantwortungsbereiche kontralateral definiert sind und wenn man pro forma jeweils 50% Stellen bekleidet, dann wäre der finanzielle Benefit futsch.
    Wenn man natürlich einen WB-Ermächtigten hat, der zufällig beide Ermächtigungen hat und das auch unterschreibt, ohne auf den geforderten Vollzeit-Präsenzzeiten oder ähnlichem "herumzureiten" , dann mag es funktionieren. Aber, wie gesagt, sehr speziell.
    Die 100 EUR Bruttostundenlohn im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung (bevor sich jetzt wieder jemand an dem "Honorararzt" hochzieht) sind genau das, was ich gemeint habe, zumal man relativ frei ist in seiner Terminwahl. Ich sehe da wirklich keinen Grund, warum man sich da zur "Erweiterung des Horizonts" (das geht übrigens auch im Selbststudium) dann Dienste für 80 EUR/Nacht oder gar Minusstunden "überhelfen" lassen muß. Und das gleich noch für mehrere Jahre. Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung kann man allerdings keinen zweiten FA erwerben. Aber wie gesagt, es kann jeder für sich ausrechnen und vielleicht auch den/die Partner/In befragen, was der/die davon hält.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  2. #17
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Ich wüßte allerdings nicht, wie man das in der Praxis glaubhaft umsetzen sollte, da die Aufgaben und Verantwortungsbereiche kontralateral definiert sind und wenn man pro forma jeweils 50% Stellen
    Wieso so kompliziert? Selbstverständlich in einer 100%- oder wenn man mag und es akzeptiert wird 80%-Stelle!



  3. #18
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von rafiki Beitrag anzeigen
    Wieso so kompliziert? Selbstverständlich in einer 100%- oder wenn man mag und es akzeptiert wird 80%-Stelle!
    Wie sollte denn dieser fiktive Vertrag, der zum einen die Lohnbuchhaltung, zum anderen auch die Ärztekammer zufriedenstellt, formuliert sein? In dem Bundesland, in dem ich FA gemacht habe, verlangte die Ärztekammer nicht nur den Arbeitsvertrag, sondern auch den wortgenauen Passus, daß ich nicht nur in Voll- bzw. Teilzeit, sondern auch hauptberuflich (!) in dem zu prüfenden Fach tätig war. Da ich daraufhin erst mal das ursprüngliche Zeugnis ändern lassen mußte, weiß ich das ganz genau. Du bräuchtest also eine Verwaltung, die Dir im gleichen Hause in dem anderen Fach eine AZG-gemäße Teilzeitstelle als OA mit der Definition als "Nebentätigkeit" zuschustert. Oder ein Bundesland, das auch in ein paar Jahren nicht so genau hinsieht. Viel Spaß! Spätestens, wenn Du bei der Ärztekammer die alljährlichen Einkommensnachweise vorlegen mußt, fliegen solche Mauschelkonstrukte auf.
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  4. #19
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Wie sollte denn dieser fiktive Vertrag, der zum einen die Lohnbuchhaltung, zum anderen auch die Ärztekammer zufriedenstellt, formuliert sein? In dem Bundesland, in dem ich FA gemacht habe, verlangte die Ärztekammer nicht nur den Arbeitsvertrag, sondern auch den wortgenauen Passus, daß ich nicht nur in Voll- bzw. Teilzeit, sondern auch hauptberuflich (!) in dem zu prüfenden Fach tätig war. Da ich daraufhin erst mal das ursprüngliche Zeugnis ändern lassen mußte, weiß ich das ganz genau. Du bräuchtest also eine Verwaltung, die Dir im gleichen Hause in dem anderen Fach eine AZG-gemäße Teilzeitstelle als OA mit der Definition als "Nebentätigkeit" zuschustert. Oder ein Bundesland, das auch in ein paar Jahren nicht so genau hinsieht. Viel Spaß! Spätestens, wenn Du bei der Ärztekammer die alljährlichen Einkommensnachweise vorlegen mußt, fliegen solche Mauschelkonstrukte auf.
    Sorry, aber ich versteh deine Gedankengänge nicht.
    Man kann in einigen Fächerkonstellationen zugleich oberärztlich tätig und in Weiterbildung sein, also mit oberärztlicher Verantwortung und Vergütung in dem Fach, für das man "weitergebildet" wird. Nach entsprechender Zeit macht man dann seine (zusätzliche) FA-Prüfung.



  5. #20
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von rafiki Beitrag anzeigen
    Sorry, aber ich versteh deine Gedankengänge nicht.
    Man kann in einigen Fächerkonstellationen zugleich oberärztlich tätig und in Weiterbildung sein, also mit oberärztlicher Verantwortung und Vergütung in dem Fach, für das man "weitergebildet" wird. Nach entsprechender Zeit macht man dann seine (zusätzliche) FA-Prüfung.
    Ich versteh Deine Gedankengänge nicht. Wenn Du im Fach "A" eigenverantwortlich Facharzt bist und eine Oberarztstelle mit entsprechender Vergütung hast (dieses kann man im Sinne der TV nicht auftrennen), wie soll das im Weiterbildungsfach "B" funktionieren, wo Du 1) nach Wunsch der Ärztekammer hauptberuflich sein mußt und 2) per Definition nicht eigenverantwortlich handeln darfst?
    Du kannst natürlich für die Stelle "B" versuchen, eine "oberarzt-like" außervertragliche Vergütung herauszuhandeln, ich halte es aber für fraglich, ob die Verwaltungen im Sinne des Sparwahns sowas mitmachen.
    Wenn Du hauptsächlich auf Stelle "B" fokussierst und auch als WBA bezahlt wirst, sind wir genau bei den finanziellen Nachteilen, um die es mir geht (und fachlich wird man Dich im Zweifelsfall als FA oder OA in die Verantwortung nehmen)
    Vermutlich spielst Du auf Kollegen an, die Du persönlich kennst. Frag doch einfach mal, ob die nicht "von früher" elementare Dinge schon "mitbringen", wie z.B. klinisches Jahr, Rotationen, oder ähnliches und lediglich eine angefangene Weiterbildung komplettieren, wobei das dann ziemlich egal ist, was im letzten Zeugnis drinsteht. Der Thread bezog sich aber nicht auf das Komplettieren einer früher angefangenen Weiterbildung (was ich uneingeschränkt bejahen würde), sondern auf die gezielte Aufnahme einer zweiten WB nach abgeschlossenem FA. Übrigens stelle ich mir (sofern im gleichen Haus) auch den Kompetenzwechsel zwischen Ober -und "Unter"arzt je nach Abteilung ziemlich unentspannt vor, gerade auch im Hinblick auf Dienste. Im Streitfall findet jede Verwaltung oder Versicherung dann das Haar in der Suppe, was gegen Dich verwendet werden kann.
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