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  1. #21
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    Also nochmal, ganz langsam:
    Man kann in einer Oberarztstelle, die identisch mit der (formalen) Weiterbildungsstelle ist, sein. Das bedeutet: Man hat einen FA in einem Fachgebiet abgeschlossen. In dem 2. Fachgebiet, inhaltlich verwandt, ist man oberärztlich tätig, bekommt zu 100% Oberarztgehalt und macht in diesem 2. Fachgebiet nach x Jahren seinen Facharzt. Was ist daran so schwer zu verstehen? Übrigens war das auch mindestens schon vor 5 Jahren möglich, heute ist natürlich wegen des Mangels in manchen Fächern durchaus häufiger machbar.



  2. #22
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von rafiki Beitrag anzeigen
    Also nochmal, ganz langsam:
    Man kann in einer Oberarztstelle, die identisch mit der (formalen) Weiterbildungsstelle ist
    Ich versteh es immer noch nicht. Als Oberarzt bist Du eigenverantwortlich (üblicherweise als FA) ärztlich tätig, als WBA per Gesetz genau das Gegenteil davon. Das schließt sich somit auf der gleichen Position aus. Natürlich kann man im gleichen Haus tätig sein, in verwandten Fächern wie Radiologie/Nuklearmedizin/Strahlentherapie , Neurologie/Psychatrie oder Psychiatrie/Psychosomatik vielleicht sogar beim gleichen Chef. Nur mit der formalen Zuordnung zu einem bestimmten Personalschlüssel dürfte es nach Deinem Konstrukt ganz erheblich "hapern". Die wenigen "Zweitweiterbildungsassistenten", die ich kenne, sind mit allen negativen Konsequenzen (in einem Fall inkl. der Aufgabe einer vorherigen Oberarztstelle) von der Verwaltung degradiert und auf eine Assistenzarztstelle gesetzt worden, schon um juristischen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen. Soweit ich informiert bin, durften sie aber gnädigerweise den Status als Assistenzarzt auf der höchsten Vergütungsstufe behalten.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  3. #23
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    Ich geb`s auf.

    Egal, welche Überlegungen du anstellst. Das von mir Erläuterte sind seit langem Tatsachen.



  4. #24
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Der betreffende Kollege mußte übrigens zur Erlangung seiner Innere-WB eine Oberarztstelle Psychiatrie über Jahre aufgeben (insofern sind wir hier recht nah am Thread). Und natürlich Innere-Dienste schieben bis zum Abwinken, statt als OA Psychiatrie im "Hintergrund-Bett" zu schlafen. Aber, wie gesagt, es ist jeder seines Glückes Schmied.
    Nachdem wir uns aus den Augen verloren haben, kann ich natürlich nicht sagen, ob er den Reallohnverlust als weiterhin angesteller KH-Arzt jemals wieder reingeholt hat (was ich bezweifle).
    Ich könnte mir sogar Begehrlichkeiten der Verwaltung vorstellen, ihn "wegen Personalmangel" sogar in beiden Fächern für die Hintergrunddienste einzusetzen. für lau, versteht sich.
    Geändert von tarumo (23.12.2017 um 19:16 Uhr)
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  5. #25
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Ich gehe übrigens von den aktuellen WBO aus und nicht von anno dazumal- vielleicht auch ein wichtiger Faktor. Ansonsten erscheint mir sowohl diese Aussage von Dir als auch der andere Thread mit der "Vordergrund-Dienstüberlassung" als reichlich kurios, um nicht zu sagen, dubios seitens des AG, wobei ich auch nicht bestreiten will, daß es diese Konstellationen in reality gibt....
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