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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Jodelschnepfe Avatar von Hoppla-Daisy
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    Heyho!

    Sagt mal, hat jemand von euch hier schon mal das Problem gehabt, zwei Lohnsteuerbescheinigungen mit sich überschneidenden Zeiten vom Arbeitgeber zu erhalten?

    Ich sitze hier gerade über einen alten Steuererklärung, die ich (jaja, ich weiß, spät dran und so) noch bis 31.12.2017 (JAHA!!!) zu erledigen habe. Nun hab ich das Problem, dass ich durch irgendeinen blöden Fehler in der Verwaltung ab- und wieder angemeldet wurde. Nun hab ich eine Lohnsteuerbescheinigung vom 01.01. - 31.10. und eine vom 11.07. - 31.12. vorliegen. Blöd nur, dass ich auf dem Papier quasi vom 12.07. - 31.10. scheinbar doppelt verdient habe, was natürlich de facto so nicht stimmt. Nun darf ich ja nicht einfach die Bruttoarbeitslöhne beider Bescheinigungen zusammen rechnen. Leider tut das aber das Elster-Programm! Ergebnis der Berechnung: Nachzahlung von > 3000 €! What the fuck?!?!?!

    Mir kam das schon seltsam vor, dass ich zwei Bescheinigungen bekam. Mein alter Arbeitgeber aber stellte sich quer, wollte mir keine neue, zusammengefasste Bescheinigung mit korrekten Daten ausstellen. "Unsere Software hat das schon alles richtig gemacht!" sprach die Oberzicke der Entgeltstelle und tat - genau! - gar nichts. Also ich noch einmal vorsprach, kam ein "wie oft denn noch?".

    Nun sitze ich hier über der verkackten Steuererklärung und komme vorne und hinten nicht klar, weil Elster so ein Sondergedöns natürlich nicht kennt. Was meint ihr, erstmal einreichen und dann im neuen Jahr vorsprechen mit Termin und das alles aufdröseln? Zur Not muss ich Einspruch gegen einen eventuell falschen Steuerbescheid (durch den beknackten Fehler der Verwaltung) einlegen. Mann, ist das alles ärgerlich! Ich bin echt geladen...

    Auf dass jemand den erlösenden Tipp hat

    Groetjes & dank u wel
    Daisy
    Es ist einfacher, ein Loch zu graben, als einen Turm zu bauen

    Auch weiterhin gilt: "Krisen müssen draußen bleiben!"



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Wenn das auf dem Papier so steht, ist es falsch. Du musst diese Jahressteuerbescheinigungen aber gar nicht mitschicken, da es elektronisch übermittelt wird.
    Für das Programm wirst Du wohl händisch ausrechnen müssen, was Du wirklich erhalten und gezahlt hast



  3. #3
    Jodelschnepfe Avatar von Hoppla-Daisy
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    Also werd ich mir mal jede einzelne Monatsabrechnung zur Hand nehmen (müssen). Ich liebe es....

    EDIT: Und noch viel schöner ist, dass ich durch dieses Missmanagement in der Kack-Verwaltung in diesem Jahr für jeden Monat nochmal (mindestens!) eine weitere Abrechnung bekommen habe, so dass ich nun überhaupt keine Übersicht mehr habe, was ich eintragen muss. Denn da stehen - natürlich, wie sollte es anders sein! - jeweils verschiedene Brutto-, Lohnsteuer-, Soli- und Kirchensteuerbeträge drauf! Ich könnte im Schwall kotzen, wenn ich heute noch an diese Kack-Mitarbeiterin und ihre Kollegen da denke. Machen Scheiße, und blaffen im Endeffekt MICH dafür an, wenn ich Klarheit haben möchte. Die ich natürlich nie bekam. Irgendwie sitzen die Sesselpupser immer am längeren Hebel.

    Jetzt bin ich mittlerweile fast schon so weit, dass ich diese Einkommensteuererklärung sausen lasse, obwohl ich eigentlich wieder etwas zurückbekäme, man aber den doppelten Betrag von mir wird haben wollen!
    Geändert von Hoppla-Daisy (28.12.2017 um 14:13 Uhr)
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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Falls du schon ein Elster-Zertifikat hast, kannst du mit einem entsprechenden Steuer-Programm die Daten der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung beim Finanzamt abrufen und brauchst gar nichts selbst eingeben. Wenn du Glück hast, sind die korrekten Daten ans Finanzamt übermittelt worden. Wenn du Pech hast, die falschen.

    Andererseits ist aber auch möglich, dass der Arbeitgeber sich bei seiner merkwürdigen Aktion bei der Steuervorauszahlung zu deinen Gunsten vertan hat und du insgesamt zu wenig Steuern vorausgezahlt hast. Die Eingabe bei Elster würde dann (korrekterweise) anzeigen, dass du noch Steuern nachzahlen mußt. Hast du diese Möglichkeit in betracht gezogen? [Mir ist bewußt, dass du schreibst, dass dir im Juli der Lohn doppelt bescheinigt wurde; das klingt danach, als ob du es geprüft hast]
    Geändert von Pflaume (28.12.2017 um 14:35 Uhr)



  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Im Zweifel eine Erklärung einreichen und dann Anfang des Jahres die dumme Nuss von der Verwaltung aufn Pott setzen, dass sie ihre Arbeit gefälligst richtig machen soll und dann beim Finanzamt nachmelden.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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