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  1. #6
    Jodelschnepfe Avatar von Hoppla-Daisy
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    Zitat Zitat von Pflaume Beitrag anzeigen
    Falls du schon ein Elster-Zertifikat hast, kannst du mit einem entsprechenden Steuer-Programm die Daten der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung beim Finanzamt abrufen und brauchst gar nichts selbst eingeben. Wenn du Glück hast, sind die korrekten Daten ans Finanzamt übermittelt worden. Wenn du Pech hast, die falschen.

    Andererseits ist aber auch möglich, dass der Arbeitgeber sich bei seiner merkwürdigen Aktion bei der Steuervorauszahlung zu deinen Gunsten vertan hat und du insgesamt zu wenig Steuern vorausgezahlt hast. Die Eingabe bei Elster würde dann (korrekterweise) anzeigen, dass du noch Steuern nachzahlen mußt. Hast du diese Möglichkeit in betracht gezogen? [Mir ist bewußt, dass du schreibst, dass dir im Juli der Lohn doppelt bescheinigt wurde; das klingt danach, als ob du es geprüft hast]
    Hm, Pflaume, wäre durchaus ja denkbar. Da ich Elster-Neuling bin, hab ich so gar keinen Plan, wie ich mir die Lohnsteuerdaten aus dem Elster ausspucken lassen kann.

    Ich habe jetzt alle meine Abrechnungen durchgesehen, das Jahresbrutto notiert, ebenso den Überweisungsbetrag, letzteren auch mit den Kontoauszügen verglichen (stimmen überein). Als ich aber das Jahresbrutto der beiden Lohnsteuerbescheinigungen zusammen addierte, kam eine Differenz von rund 4000 € heraus.

    Es kann ja nicht sein, dass ich im Jahr davor 1900 € zurück bekommen habe mit Steuerklasse 2 (weil alleinerziehend mit einem Kind), und im darauf folgenden Jahr plötzlich mehr als 3000 € mit den gleichen Bedingungen und einem ähnlichen Jahresbrutto nachzahlen soll. Das stinkt doch alles dermaßen zum Himmel!

    Mein Jahresbrutto des darauffolgenden Jahres ist nämlich auch wieder um ca. 5000 € geringer! Da bin ich mal gespannt, wie die Berechnung da aussieht. Brechreiz hoch 10, echt jetzt!
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  2. #7
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    Hast du ein Zertifikat für die Authentifizierung via Elster beantragt? Dann kannst du die elektronische Lohnsteuerbescheinigung automatisch abrufen.

    Hier steht, wie es funktioniert.



  3. #8
    Jodelschnepfe Avatar von Hoppla-Daisy
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    Jo, hab ein Zertifikat vorliegen, aber ich kann mir diese vorausgefüllte Steuererklärung z. B. auch nicht darstellen lassen . Ich bin auf der Seite von NRW und hab das mit dem Herunterladen der Lohnsteuerbescheinigung versucht, aber da wird nix abgerufen, sondern ich muss meine Zahlen eintragen. Das ist ja witzlos .

    Geht mir echt alles ziemlich auf den Sack gerade. Ich werde gleich diese beknackte Steuererklärung abschicken, nächste Woche mit dem ganzen Gedöns (Lohnsteuerbescheinigung, Lohnabrechnungen und meinen Kontoauszügen) zum Finanzamt dackeln und die mal fragen, ob die ne Idee haben, was ich denn nun einzutragen habe und fragen, ob sie mein Dilemma verstehen. Da KANN man gar nicht durchblicken, weil's von vorne bis hinten falsch ist .
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  4. #9
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    Das Finanzamt kann dir auch die elektronisch übertragenen Daten ausdrucken. Es besteht die leise Hoffnung, dass die Daten korrekt übermittelt worden sind und vom Arbeitgeber nur falsch ausgedruckt worden sind oder dir der falsche Ausdruck zugeleitet worden ist. Halte ich aber für unwahrscheinlich, da in DATEV die Übertragung und der Ausdruck meines Wissens aus den exakt gleichen Datensätzen generiert werden. Bis einschließlich Steuerjahr 2015 waren einmal aus DATEV ans Finanzamt übertragene Daten meines Wissens nicht oder nur unter sehr großem Aufwand stornierbar.

    Ein kleiner Trost: Wenn die Personalabteilung da Mist gebaut hat, dann hättest du selbst, wenn du dich jetzt entschieden hättest, keine Steuererklärung abzugeben und auf die Steuererstattung zu verzichten, damit rechnen müssen, dass dem Finanzamt aus den erhaltenen Daten die vermeintlich zu geringe Steuervorauszahlung auffällt (im Rahmen der Prüfsysteme) und du irgendwann doch noch zur Steuererklärung aufgefordert worden wärst und dann in noch größerem Abstand den Spaß gehabt hättest, dich um die Korrektur zu kümmern...



  5. #10
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Da würde ich mir eher Hilfe bei der vereinigten Lohnsteuerhilfe (günstig) oder Steuerberater (teuer, aber bei komplizierten Sachen meist die bessere Adresse) suchen. Die Finanzämter, die ich bisher kennengelernt haben, würden da nur schulterzuckend sagen, dass das ja mein Problem sei. Für Hilfe fühlen die sich meiner Erfahrung nach nicht zuständig

    Womit machst du den Mist? WISO? Da könnte ich dir sagen, wie der belegabruf funktioniert, setzt aber voraus, dass du den separat zum Elster-Zertifikat beantragt hast und da einen Code hast



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