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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #71
    Jodelschnepfe Avatar von Hoppla-Daisy
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    Letztes Jahr hatte ich diesen Satz nicht drin stehen .



  2. #72
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Einfach mal anrufen. Aber das wäre die einzige Erklärung, die mir einfällt. Freiberuflich tätig biste ja nicht.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  3. #73
    Jodelschnepfe Avatar von Hoppla-Daisy
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    Hab heute mal geschaut beim Online-Banking. Geld ist schon da . Keine Ahnung, was dieser Satz sollte
    Es ist einfacher, ein Loch zu graben, als einen Turm zu bauen

    Auch weiterhin gilt: "Krisen müssen draußen bleiben!"



  4. #74
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von Hoppla-Daisy Beitrag anzeigen
    Sacht mal, hat jemand von euch schon mal nen Steuerbescheid bekommen, wo eben nicht draufsteht, dass man den Betrag X aufs Konto Y bei Bank Z überwiesen bekommt? Statt dessen steht da: Über eine etwaige Verrechnung des Restguthabens mit Gegenansprüchen erhalten Sie eine gesonderte Mitteilung.

    WTF?!
    Stand bei mir auch drin.
    Ich denke, sie haben ihren Textbaustein geändert, weil jemand gejammert hat, von einer Verrechnung hätte man ihm ja nichts gesagt.


    Ich würde mir da nichts bei denken. Wann hat das Finanzamt beim normalen Angestellten schon mal relevante Gegenansprüche, die sie verrechnen könnten?



  5. #75
    Diamanten Mitglied
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    2.576
    Ich hab es natürlich bis auf den letzten Drücker vor mir hergeschoben. Ich will nicht!!! Ich habe bis jetzt noch keine gemacht und traue mich da gar nicht richtig ran. Belege habe ich soweit rausgesucht, aber ich habe natürlich keine Ahnung, ob ich was übersehe und mir entgehen lasse... Und das mit dem neuen Auto muss ich auch noch mal recherchieren.

    Zitat Zitat von *milkakuh* Beitrag anzeigen
    Das geht immer nur im jeweiligen Jahr der Ausgaben über Verlustvorträge siehe:
    https://www.medi-learn.de/foren/show...uslandsstudium
    Wenn man es selbst macht, ja. Ich war dafür beim VLH, die können Verlustvorträge 4 Jahre rückwirkend einreichen. War ein ganz schöner Batzen Rückzahlung



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