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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Meine Steuererklärung kommt seit Jahren echt spät an, teilweise erst im Januar. Bisher hat das Finanzamt das nicht gestört und bei mir geht es ja auch noch um die Selbständigkeit. Hat dieses Mal mein Steuerberater auch gesagt- ich war mal wieder spät dran, er schafft es bis zum 31. nicht, sagt aber, dass das kein Problem ist, das Finanzamt bekommt es auch nicht direkt am 1.1. bearbeitet und bisher hab ich ja brav erklärt. Ich glaub, die sind mehr Kummer gewohnt und sind froh um jeden, der sie nicht komplett bescheissen will.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  2. #22
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    04.04.2002
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    OA
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    Die Abgabefrist bis 31.12. gilt im Übrigen auch nur, wenn man Steuerberatung (ob durch -berater oder -verein ist egal) in Anspruch nimmt, sonst eigentlich 31.5. Und ab 2018 verkürzt sich die Frist auf den 31.7.



  3. #23
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    been there, done that, got the t-shirt
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    Leute, es geht um eine Erklärung von 2013!



  4. #24
    ~flauschig~
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    09.09.2012
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    24
    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Schriftlich bei der Dummplunze von der Abrechnungsstelle anmahnen, dass du ein Recht auf eine ordentliche Bescheinigung hast.
    Hast du das schon mal versucht? Ich habe da bisher nur negative Erfahrungen gemacht
    "Computer sagt neeeeeiiin ..."

    Spar dir auch das Geld für WISO. Das kann nicht mehr als Elster!
    Melde dich stattdessen für den Belegabruf online an (dauert aber gut 2 Wochen bis das durch ist). In Hinblick auf die Jahre 2014-2017 eine echte Zeitersparnis. Da kannst du dir eine Übersicht ausdrucken oder dir auch direkt die Zahlen in die Formulare eintragen lassen.

    Zu der Erklärung für 2013:
    Keine Panik! Schau morgen früh bei deinem Finanzamt vorbei und lasse dir deine (vom deinem Arbeitgeber an das Finanzamt) elektronisch übermittelten Daten ausdrucken. Das dauert ca. 30sec
    Das kannst du dann abschreiben.
    Aber selbst wenn du keine 100% richtigen Zahlen eintippst, das FA korriegiert die eh auf die Zahlen, die denen übermittelt wurden. Wichtig ist nur, dass die Erklärung am 31.12.2017 im Briefkasten des Finanzamts liegt
    Erfahrung ist etwas, das man immer erst bekommt,kurz nachdem man es dringend gebraucht hätte ...
    ------->
    http://www.youtube.com/watch?v=RFZrzg62Zj0



  5. #25
    ~flauschig~
    Registriert seit
    09.09.2012
    Beiträge
    24
    Zitat Zitat von Sebastian1 Beitrag anzeigen
    Die Abgabefrist bis 31.12. gilt im Übrigen auch nur, wenn man Steuerberatung (ob durch -berater oder -verein ist egal) in Anspruch nimmt, sonst eigentlich 31.5. Und ab 2018 verkürzt sich die Frist auf den 31.7.
    Wenn man zur Abgabe verpflichtet ist, dann stimmt das. Möchte man eine Steuererklärung abgeben, ohne dass dich das Finanzamt darum gebeten hat, hast du 4 Jahre Zeit
    Erfahrung ist etwas, das man immer erst bekommt,kurz nachdem man es dringend gebraucht hätte ...
    ------->
    http://www.youtube.com/watch?v=RFZrzg62Zj0



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