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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    14.08.2014
    Beiträge
    4
    Hallo,

    meine Doktorarbeit befindet sich in den letzten Zügen und ich hoffe noch im Januar das Verfahren eröffnen zu können (endlich ). Mein Betreuer hat zu dem Thema zwei Paper verfasst, in denen ich jeweils als Zweitautor genannt bin, von denen das eine jetzt veröffentlicht wurde und das andere noch im Review ist.
    Von meiner Uni wird zur Eröffnung des Verfahrens ein "Lebenslauf unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen Werdeganges" verlangt und meine Frage ist jetzt, ob ich das veröffentlichte Paper dort mit reinnehmen kann (ist mein einziger "wissenschaftlicher Werdegang" ), obwohl es ja das gleiche Thema behandelt wie Teile meiner Doktorarbeit und auf den selben Daten beruht?

    Vielen Dank für die Antworten
    Grüße fnc22



  2. #2
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    04.08.2012
    Semester:
    5. WBJ Psychiatrie
    Beiträge
    10.644
    Selbstverständlich. Du kannst nicht nur, du sollst.



  3. #3
    Dunkelkammerforscher
    Registriert seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
    Beiträge
    3.740
    Bei uns müssen alle Publikationen in der Dissertationsschrift genannt werden. Also Erwähnung finden müssen sie auf jeden Fall. Frag doch ansonsten im Promotionsbüro an wie es gewünscht ist.



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