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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #51
    Platin Mitglied Avatar von CYP21B
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    21.04.2005
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    Um innerklinische 24h Dienste doch irgendwie steuerlich absetzen zu können gibt es keine Tricks oder? Sobald die an der ersten Tätigkeitsstätte sind Pech gehabt?



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  2. #52
    Ldr DptoObviousResearch
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    So ist es. Der Verpflegungsmehraufwand soll die Kosten ausgleichen, die entstehen, weil der Arbeitnehmer keine regelmäßigen Dispositionen treffen kann um dadurch seine Kosten zu senken. Die Abwesenheitszeit ist dabei nur der Anknüpfungspunkt für den Umfang dieses Mehraufwandes und nicht der Faktor selbst, der ausgeglichen werden soll. Essen müsstest du schließlich auch zu Hause. Deshalb geht der Verpflegungsmehraufwand auch "unter", wenn man mehr als drei Monate am selben Ort ist.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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  3. #53
    Registrierter Benutzer
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    40
    Nochmals eine wichtige Frage zur Kilometerpauschale:
    Wenn ich für einen 24h-NEF-Dienst 200km hin zur Rettungswache und 200km wieder zurück nach Hause fahre - und das mit der Deutschen Bahn - darf ich dann 30 cent/Kilometer abrechnen oder müssen es die tatsächlichen Kosten sein?
    Laut meiner Auffassung ist die Kilometerpauschale verkehrsmittelunabhängig.



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  4. #54
    Dunkelkammerforscher
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    Semester:
    das war mal...
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    Stopp... das ist eine Auswärtstätigkeit. Dort kannst du deine Fahrtkosten ansetzen, insofern Ticketpreis. Die Entfernungspauschale (einfache Strecke) gilt ja nur bei 1. Tätigkeitsstelle



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  5. #55
    Top Benutzer :)
    Mitglied seit
    18.08.2009
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    Und wenn 400 Kilometer mal 0,30 € für dich besser sind als die Fahrkarte mit der Bahn kann man auch das angeben meiner Meinung nach.



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