teaser bild
Seite 14 von 15 ErsteErste ... 4101112131415 LetzteLetzte
Ergebnis 66 bis 70 von 75
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #66
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    17.03.2006
    Ort
    Mainz
    Semester:
    been there; done that!
    Beiträge
    2.123

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Zitat Zitat von Sebastian1 Beitrag anzeigen
    Bei freiberuflicher und selbständiger Tätigkeit gilt die km-Pauschale für die tatsächlich gefahrenen km, also Hin- und Rückweg.

    Sitze grad an der Steuer 2017...mein Wiso-Programm erlaubt in der Einnahmen-Überschuss-Berechnung für meine Freiberufliche Tätigkeit nur den einfachen Weg...bin schon am Überlegen ob ich einfach die doppelten km angebe...dann passt es ja auch wieder
    Jemand sonst ne Idee...?
    Dummerweise wird bei der EÜR auch von 1. Betriebsstätte gesprochen, dabei sollte doch klar sein, dass mein Hauptarbeitgeber meine 1. Stätte ist...und die freiberufliche Tätigkeit LOGISCHERWEISE an einer 2. Betriebsstätte erfolgt...



  2. #67
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    01.07.2007
    Beiträge
    208
    Zitat Zitat von mainzer Beitrag anzeigen
    Dummerweise wird bei der EÜR auch von 1. Betriebsstätte gesprochen, dabei sollte doch klar sein, dass mein Hauptarbeitgeber meine 1. Stätte ist...und die freiberufliche Tätigkeit LOGISCHERWEISE an einer 2. Betriebsstätte erfolgt...
    M.E. ist es unlogigisch, was Du schreibst und sachlich falsch. Dein Hauptarbeitgeber kann nicht Deine Betriebsstätte sein, da Du dort abhängig beschäftigt bist und nicht selbständig tätig.



  3. #68
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    21.08.2007
    Ort
    Göttingen
    Beiträge
    776
    PsychoFan hat recht. Der Arbeitgeber der nichtselbständigen Tätigkeit ist natürlich nicht gleichzeitig die erste Betriebsstätte der selbständigen Tätigkeit. Es kann aber bei Selbständigen auch sein, daß sie keine "erste Betriebsstätte" haben. Siehe: Erste Betriebsstätte.



  4. #69
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    17.03.2006
    Ort
    Mainz
    Semester:
    been there; done that!
    Beiträge
    2.123
    @PsychoFan & Pflaume:
    ich würde ja davon ausgehen, dass mein Arbeitgeber meine erste Betriebsstätte ist und meine selbstständige Arbeit keine "erste Betriebsstätte" ist/hat... ich ruf heut mal beim FA an; vielleicht können die das klären..
    Was ganz anderes: hat jemand eine Idee, ob ich zwangsausbezahlte Überstunden steuerlich geltend machen kann?!



  5. #70
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    01.07.2007
    Beiträge
    208
    Dein AG kann nicht Deine Betriebsstätte sein, das Krankenhaus gehört doch nicht Dir!

    Dein "Betrieb", also Deine Firma ist die freiberufliche Tätigkeit. Das Krankenhaus ist Betriebsstätte des Eigentümers des Krankenhauses und Deine Arbeitsstätte!



MEDI-LEARN bei Facebook