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Sitze grad an der Steuer 2017...mein Wiso-Programm erlaubt in der Einnahmen-Überschuss-Berechnung für meine Freiberufliche Tätigkeit nur den einfachen Weg...bin schon am Überlegen ob ich einfach die doppelten km angebe...dann passt es ja auch wieder
Jemand sonst ne Idee...?
Dummerweise wird bei der EÜR auch von 1. Betriebsstätte gesprochen, dabei sollte doch klar sein, dass mein Hauptarbeitgeber meine 1. Stätte ist...und die freiberufliche Tätigkeit LOGISCHERWEISE an einer 2. Betriebsstätte erfolgt...
PsychoFan hat recht. Der Arbeitgeber der nichtselbständigen Tätigkeit ist natürlich nicht gleichzeitig die erste Betriebsstätte der selbständigen Tätigkeit. Es kann aber bei Selbständigen auch sein, daß sie keine "erste Betriebsstätte" haben. Siehe: Erste Betriebsstätte.
@PsychoFan & Pflaume:
ich würde ja davon ausgehen, dass mein Arbeitgeber meine erste Betriebsstätte ist und meine selbstständige Arbeit keine "erste Betriebsstätte" ist/hat... ich ruf heut mal beim FA an; vielleicht können die das klären..
Was ganz anderes: hat jemand eine Idee, ob ich zwangsausbezahlte Überstunden steuerlich geltend machen kann?!
Dein AG kann nicht Deine Betriebsstätte sein, das Krankenhaus gehört doch nicht Dir!
Dein "Betrieb", also Deine Firma ist die freiberufliche Tätigkeit. Das Krankenhaus ist Betriebsstätte des Eigentümers des Krankenhauses und Deine Arbeitsstätte!