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  1. #1
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    Hallo in die Runde,

    kurze Frage:

    Was genau beinhaltet "unmittelbare Patinetenversorgung" (in der Weiterbildungsordnung)?
    Sowohl stationär als auch ambulant ableistbar? Oder nur stationär zu absolvieren, wenn keine weitere Erläuterung dahinter steht?

    Die diesbezüglich anerkannten Gebiete sind überall zu finden, die Definition stationär/ambulant konnte ich noch nicht ausfindig machen.

    Beste Grüße



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Wenn in der WBO nur vorgegeben ist "Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung", spielt ambulant/stationär keine Rolle.



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Danke für die schnelle Antwort.
    Jetzt ist für mich Vieles klarer.



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