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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen!

    Ich arbeite seit 7Monaten in einer kleinen Universitätsklinik für forensische Psychiatrie, so klein, dass ich der einzige Assistenzarzt bin. Mir gefällt das Fach richtig gut und ich arbeite auch gerne in dieser Klinik. Allerdings habe ich heute zufällig von der Ärztekammer erfahren, dass die Klinik aktuell über keine Weiterbildungsbefugnis mehr verfügt. Bei Stellenantritt waren es noch drei Jahre verteilt auf zwei Oberärzte. Die Chefarztposition ist gerade (und für mich auf unabsehbare Zeit) vakant. In der Klinik hat mich niemand auf diese Veränderung hingewiesen.

    War jmd von Euch schon mal in so einer Situation oder weiß vielleicht, welche Konsequenzen das für mich hat?

    - Bedeutet es, dass ich die Zeit ohne Weiterbildungsberechtigten Oberarzt nicht für meine Weiterbildung
    anrechnen kann?

    - Wie schnell könnte theoretisch so eine Weiterbildungsbefugnis erneuert werden?

    - Wie würdet ihr damit umgehen, dass es kein Gespräch, bzw. überhaupt keine Information von Seiten der Klinik
    gab, insbesondere aufgrund der sehr geringen personellen Größe?



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Wow, das ist mal Mist. Was steht in Deinem Vertrag? Bist Du zur Weiterbildung angestellt?

    Eine Neuausstellung einer WB-Berechtigung kann dauern, eine Verlängerung geht schnell. Dass Dir die Zeiten ohne Weiterbildungsbefugnis in der Klinik angerechnet werden, glaube ich kaum. Hier kann Dir aber nur die zuständige ÄK weiterhelfen.

    Wie ich damit umgehen würde, würde ich davon abhängig machen, was ich mir von der Klinik verspreche. Zunäcshtmal wäre ich extrem angekotzt. Wenn ich ohnehin wechseln wollte, würde ich mich vermutlich auch arbeitsrechtlich beraten lassen (unter der Annahme, dass die Weiterbildung vertraglich festgehalten ist). Ansonsten würde ich -gerade in einer kleinen Klinik- meinen "Unmut" schon sehr deutlich machen.



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  3. #3
    Flacharzt
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    Ich würde bei der ÄK nachfragen.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Immerhin weißt du jetzt, woran du bei deinem Arbeitgeber bist. Würde schauen, ob arbeitsrechtlich was geht und ansonsten schauen, dass du da schnell wegkommst oder für die verlorene Zeit kompensiert wirst.



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  5. #5
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    Vielen Dank für die Antworten! Ich habe einen Vertrag über Weiterbildung ohne Fachbezeichnung mit der Universitätsklinik als solcher, nicht speziell mit der Klinik für forensische Psychiatrie.



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