- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Ich kann zu dem Thema was sagen, da ich so ein ähnliches Problem schonmal hatte. Ebenfalls kleines Team, ebenfalls CA-Stelle vakant. Ich beschreib daher einfach mal was in Bayern damit passiert ist.
Hört ein Chefarzt auf, ist die Weiterbildungsbefugnis erstmal weg, da sie personengebunden ist. Wenn nun, wie bei mir, der leitende Oberarzt kommissarisch die Chefarztposition übernimmt bekommt er ein Jahr befristet die Weiterbildungsbefugnis, auf Antrag. Danach ist diese auch weg. Und was dann? Das war damals auch die Frage.
Das Problem ist, dass eigentlich von Seiten der BLÄK erwartet wird dass dann die CA-Position wieder neu besetzt ist. Ist sie dies nicht (wie bei mir) muss die komplette Befugnis neu beantragt werden, es gibt für diese "Ein-Jahres-WB" keine Fristverlängerung. Das ist ein ziemlicher Aufwand. Glaub mir, ich hab die ganzen Papierkramsachen gemacht. Vor allem die ganzen Eingriffszahlen rauszusuchen aus den Programmen mit Hilfe des Controllings. Bis die Befugnis wiederum durch ist, dauert es auch eine gewisse Weile, weil das Gremium nur alle 1-2 Monate tagt und die Unterlagen zuvor vorbereitet werden müssen usw... also eine langwierige Geschichte. Antrag im September abgeschickt, Befugnis im Januar erhalten. Dann wiederum kam doch zum Februar ein neuer Chef und die Befugnis war wiederum futsch. Da lief dann dieses "ein Jahr befristet etc." wieder los...
Hört sich alles schlimm und kompliziert an, war es auch teilweise.
ABER: die Zeiten ohne schriftlicher Weiterbildungsbefugnis (zwischen altem Chef und befristeter WBB des LOA, zwischen Ablauf der befristeten Befugnis LOA und eigentlicher WBB, sowie mit neuem Chef noch ohne Befugnis) wurden letztlich DOCH ALLE ANERKANNT.
Grundlage hierfür ist in der Weiterbildungsordnung in Bayern der §10:
§ 10
Anerkennung gleichwertiger Weiterbildung
Eine von dieser Weiterbildungsordnung abweichende Weiterbildung oder ärztliche Tätigkeit unter Anleitung kann ganz oder teilweise anerkannt werden, wenn und soweit sie gleichwertig ist.
Die Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn die inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen dieser Weiterbildungsordnung an den Erwerb der vorgeschriebenen ärztlichen Kompetenz erfüllt sind.
Der hat das Problem dass er ein bissl willkürlich ist, aber im Endeffekt den Vorteil, dass mit diesem Paragraphen viel auch anerkannt werden kann, wo nur das Papier fehlt.
Dass dir das nicht mitgeteilt wurde ist sicherlich bedauerlich. Das würde ich vor allem mal direkt mit den Oberärzten besprechen, vielleicht war es gar keine Absicht, es wurde einfach eine Frist zur Verlängerung übersehen oder Ähnliches. Schnell wegkommen würde ich nur wenn von deren Seiten her keine Unterstützung und sonst auch nur Ignoranz kommt. Es geht doch nun darum möglich schnell Sicherheit bzgl. der Weiterbildung zu bekommen. Das bekommst du von Oberärzten in Verbindung mit der Landesärztekammer. Du rufst an oder die rufen an und ihr klärt gemeinsam wie man möglichst schnell und unkompliziert an eine Weiterbildungsbefugnis, und sei sie zunächst befristet, kommen kann. Und dann weiter schauen.