Hallo liebe Studenten,
Mainz hat eine neue Promotionsordnung veröffentlicht. Nach dieser braucht man gemäß § 4
Zulassungsvoraussetzungen Mindestnoten in der ersten Ärztliche Prüfung:
"Die Zulassung zum Promotionsverfahren zur Erlangung des akademischen Grades „Dr.
med.“ oder „Dr. med. dent.“ setzt voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber
a) die Ärztliche Prüfung mindestens mit der Gesamtnote „befriedigend“ (bis 3,0) oder die
Zahnärztliche Prüfung mindestens mit der Gesamtnote „gut“ (bis 2,0) an einer
Universität in Deutschland bestanden hat."
Was sagen Mainzer Studenten dazu?
Ist das auch Usus an anderen Universitäten?
Gruß
PS: Quelle
http://www.um-mainz.de/rfl/wissensch...nsordnung.html