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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Moin, ich bin deutscher Staatsbürger und habe mein Medizinstudium in einem Drittstaat absolviert. Approbation und Berufserlaubnis sind schon beantragt.

    Kann ich in Baden Württemberg mit einer Berufserlaubnis als Assi anfangen? Kann das der Arbeitgeber irgendwie selber regeln? Kann ich evtl. in einem anderen Bundesland eine Berufserlaubnis beantragen, während die Gleichwertigkeitsprüfung für die Approbation in BW noch läuft?

    MFG



  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von SineNomine
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    Ja, Du kannst da anfangen, wir haben viele Kollegen, die Auf Basis Berufserlaubnis arbeiten. Wie sich die zwischen den Bundesländern übertragen lassen ist mir aber nicht bekannt.



  3. #3
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    Okay danke. Genau aus diesem Grund habe ich nämlich noch keine Zusage bekommen. Es hieß oft ich bräuchte dazu erst die Approbation und die Tätigkeit mit der Berufserlaubnis könne ich später auch nicht anrechnen lassen. Dann muss ich wohl Häuser finden, die die Berufserlaubnis auch akzeptieren.



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von jijichu
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    Frag nochmal beim MB nach, ich meine bei Kollegen mitbekommen zu haben, dass wenn die gleiche Tätigkeit ausgeübt wird (Dienste) wie die approbierten Kollegen, dass es dann sehr wohl anerkannt wird. Aber da kann Dich der MB besser beraten.



  5. #5
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    Ich würde da vor allem die Weiterbildungsabteilung der zuständigen Ärztekammer fragen. Die kann wahrscheinlich bessere Auskünfte über die Handhabung geben als der Marburger Bund. Erst wenn die "nein" sagt, würde ich eventuell beim Marburger Bund fragen, ob die überhaupt "nein" sagen dürfen.

    Deine Angaben Drittstaat, Berufserlaubnis und Gleichwertigkeitsprüfung verstehe ich so, dass du nicht innerhalb der EU (oder Schweiz) studiert hast? Denn in dem Fall wäre die Anerkennung und Erteilung der Approbation ja eine relativ einfache und schnelle Sache.

    Vom Thema Anerkennung eines Medizin-Studiums ausserhalb der EU habe ich keine Ahnung.



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