Ging mir auch so ... wenn das Kind adäquat auf die Eltern hört dann kann es ja irgendwie nicht schlecht hören ... und es stand jetzt nichts davon, dass die Aufforderungen non-verbal gewesen seien ... Hab auch Antwort E gewählt
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Mach es doch einfach selbst....
Ging mir auch so ... wenn das Kind adäquat auf die Eltern hört dann kann es ja irgendwie nicht schlecht hören ... und es stand jetzt nichts davon, dass die Aufforderungen non-verbal gewesen seien ... Hab auch Antwort E gewählt
Ich sehe es genauso, wenn sie schon so differenzierte Antworten als Option stellen, dann sollte der Fragentext auch entsprechende Qualität haben! Ist hier nicht eindeutig zu beantworten, und damit anzufechten -habe auch e gewählt
Eine Hörschwelle von 55dB ist aber doch definitiv auch pathologisch, oder? Dementsprechend müsste es schon mehr sein als "nur" ein selektiver Mutismus. Was mich auch stutzig gemacht hat war die Betonung auf "Sofortmaßnahme" in der Fragestellung, weshalb ich dann das mit den Hörgeräten angekreuzt hab. Aber schwammig ist die Aufgabenstellung auf jeden Fall, welche elterlichen "Hinweise" sind denn genau gemeint? Das hätte man schon spezifizieren müssen. IMPP halt...
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Hilfsmittel-Richtlinie/HilfsM-RL
§21 Seite 17:
Die Regelversorgung ist die beidohrige Versorgung.
Voraussetzung für eine beidohrige Hörgeräteversorgung ist, dass
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der tonaudiometrische Hörverlust (DIN ISO 8253-1) auf dem besseren Ohr mindestens 30 Dezibel (dB) in mindestens einer der Prüffrequenzen zwischen 500 und 4000 Hertz (Hz) und
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sprachaudiometrisch die Verstehensquote auf dem besseren Ohr mit Kopfhörern (DIN ISO 8253-3) bei Verwendung des Freiburger Einsilbertests bei 65 dB nicht mehr als 80% beträgt.