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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,
    Für den RS muss man ja ein 160-stündiges Krankenhauspraktikum machen (laut Wikipedia in den Bereichen Anästhesie, Notfallambulanz und Intensivstation?).
    Ist es möglich, das Krankenpflegepraktikum dafür anrechnen zu lassen, so dass man zB nur noch 60 Stunden Praktikum in der Notfallambulanz machen muss?
    Habe schon gegoogelt aber nichts entsprechendes gefunden (meistens war die Frage andersherum, ob die RS-Ausbildung auf das KPP angerechnet werden kann).

    Würde mich sehr freuen wenn jemand von euch dazu Bescheid weiß



  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, aber ich habe damals das KPP (und evtl. auch meine Anästhesie-Famulatur, das weiß ich nicht mehr genau) komplett angerechnet bekommen und musste gar nicht mehr ins Krankenhaus.
    Musste einen formlosen Antrag stellen und die Bescheinigungen einreichen.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  3. #3
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, aber ich habe damals das KPP (und evtl. auch meine Anästhesie-Famulatur, das weiß ich nicht mehr genau) komplett angerechnet bekommen und musste gar nicht mehr ins Krankenhaus.
    Musste einen formlosen Antrag stellen und die Bescheinigungen einreichen.
    Danke für die Antwort!
    Hast du das KPP auf der Intensivstation oder woanders gemacht?



  4. #4
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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  5. #5
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    Bei mir war es so, dass das Krankenhauspraktikum nach dem Grundlehrgang sein musste. Dafür war es völlig irrelevant, in welcher Abteilung man eingesetzt war. Allgemein kann man das so pauschal nicht beantworten, weil die Ausbildungsverordnung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Um welches Bundesland geht's Dir denn?



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