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  1. #1
    Platin Mitglied Avatar von nightingale
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    Hallo, wisst ihr wie es mit den Weiterbildungszeiten auf ITS geregelt ist für Anästhesisten - zählt da auch nur alles ab 6 Monaten?

    Oder ist es möglich, zB 9 Monate in Haus A und 3 Monate in Haus B zu absolvieren??
    Wird sowas anerkannt??




  2. #2
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    Was steht denn in der Weiterbildungsordnung Deiner zuständigen ÄK? Für gewöhnlich ist es explizit aufgeführt, wenn in bestimmten Bereichen auch kürzere Zeiten anerkannt werden.

    So schreibt die ÄK Baden-Württemberg:
    Weiterbildungs- oder Tätigkeitsabschnitte unter sechs Monaten können nur dann als Weiterbildungszeit anerkannt werden, wenn dies in Abschnitt B und C vorgesehen ist.
    Im Abschnitt B findet sich dann bei Allgemeinmedizin:
    Weiterbildungszeit:
    60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
    • 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin, davon können bis zu
    - 18 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung (auch 3 Monats-Abschnitte) auch im ambulanten Bereich angerechnet werden,
    • 24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung, davon können bis zu
    - 6 Monate in Chirurgie (auch 3 Monats-Abschnitte) angerechnet werden,
    • 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Psychosomatische Grundversorgung
    Aber bei Anästhesie ist diese Möglichkeit nicht explizit aufgeführt:
    Weiterbildungszeit:
    60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
    • 48 Monate in der Anästhesiologie, davon können bis zu
    - 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung angerechnet werden
    - 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
    • 12 Monate in der Intensivmedizin, davon können
    - 6 Monate Intensivmedizin in einem anderen Gebiet angerechnet werden
    Also regulär scheint es nicht zu gehen.



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