teaser bild
Ergebnis 1 bis 2 von 2
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Platin Mitglied Avatar von nightingale
    Registriert seit
    25.11.2002
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    706

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hallo, wisst ihr wie es mit den Weiterbildungszeiten auf ITS geregelt ist für Anästhesisten - zählt da auch nur alles ab 6 Monaten?

    Oder ist es möglich, zB 9 Monate in Haus A und 3 Monate in Haus B zu absolvieren??
    Wird sowas anerkannt??




  2. #2
    board certified
    Registriert seit
    25.04.2005
    Ort
    PNW
    Beiträge
    3.146
    Was steht denn in der Weiterbildungsordnung Deiner zuständigen ÄK? Für gewöhnlich ist es explizit aufgeführt, wenn in bestimmten Bereichen auch kürzere Zeiten anerkannt werden.

    So schreibt die ÄK Baden-Württemberg:
    Weiterbildungs- oder Tätigkeitsabschnitte unter sechs Monaten können nur dann als Weiterbildungszeit anerkannt werden, wenn dies in Abschnitt B und C vorgesehen ist.
    Im Abschnitt B findet sich dann bei Allgemeinmedizin:
    Weiterbildungszeit:
    60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
    • 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin, davon können bis zu
    - 18 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung (auch 3 Monats-Abschnitte) auch im ambulanten Bereich angerechnet werden,
    • 24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung, davon können bis zu
    - 6 Monate in Chirurgie (auch 3 Monats-Abschnitte) angerechnet werden,
    • 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Psychosomatische Grundversorgung
    Aber bei Anästhesie ist diese Möglichkeit nicht explizit aufgeführt:
    Weiterbildungszeit:
    60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
    • 48 Monate in der Anästhesiologie, davon können bis zu
    - 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung angerechnet werden
    - 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
    • 12 Monate in der Intensivmedizin, davon können
    - 6 Monate Intensivmedizin in einem anderen Gebiet angerechnet werden
    Also regulär scheint es nicht zu gehen.



MEDI-LEARN bei Facebook