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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Keine Bange, mein "Doppelleben" bezieht sich aufs Akademische und ist leider nicht amourös...

    Wenn ich über das AdH eine Studienplatz (Charite) erhalte, wieviel Zeit könnte ich maximal davon verpassen? Ich habe von der 15% Regel schon gelesen, mein Problem ist nur dass ich zur Zeit forschungswissenschaftlich im Ausland arbeite (hab' 'nen MSc) und eigentlich die "vorlesungsfreie Zeit" wieder im Labor arbeiten sollte... Mein Boss hier meinte, dass "vorlesungsfreie Zeit" so etwas wie "holidays" bedeutet. Ich habe versucht ihm zu erklären, dass da bestimmt Praktika u Ä abgeleistet werden müssen, habe aber keine Ahnung was da so alles ansteht. Helft mir bitte aus, ist es vielleicht möglich für einige Wochen wieder ins Labor zurückzukehren?

    Viele meiner Kollegen sind im Sommer im Urlaub, und ich wäre dann wieder mein eigener Boss... (AKA prinicial investigator) Pflegepraktikum habe ich schon (wenn es vom LPA akzeptiert wird), und vielleicht werden mir auch ein paar Scheine anerkannt. Bin kein "Quereinsteiger", meine Bewerbung läuft regulär über die ZVS. (Wollte eigentlich nie Medizin studieren, wäre jetzt aber sehr nützlich...)
    Vielen Dank im Voraus für eure "Aufklärungsversuche" von 'vorlesungsfreier Zeit'.

    fMRI



  2. #2
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    Also in Hannover werden in der "vorlesungsfreien" Zeit keine Klausuren geschrieben und auch keine Praktika abgeleistet. Ob das allerdings in Berlin genauso ist kann ich nicht sagen, da ich niemanden kenne, der dort studiert.



  3. #3
    muss sich mal ausschlafen
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    Wenn dir deine 3Monate Pflegedienst anerkannt werden, musst du keine weiteren Praktika in den ersten 2 Jahren erbringen.



  4. #4
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    Dr Cox und HAS,

    ... vielen Dank für die "Aufklärung"...

    Dann könnte ich im Sommer für 3 Monate wieder in meinem jetzigen Job weiterarbeiten? Das wird meinem Boss bestimmt SEHR gefallen (und mir auch)... Der sagte schon, dass ich keine leaving party bekomme, sondern er einen "wake" organisiert wenn ich wirklich nicht frei haben sollte... (wake = Leichenschmaus, oder wie auch immer das auf Deutsch heisst wenn eine Beerdingsgruppe sich vollfuttert und betrinkt.)

    Pflegepraktikum wird hoffentlich anerkannt...

    Nochmals, DANKE!



  5. #5
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    So ganz pauschal sagen, dass man keine Praktika in der vorlesungsfreien Zeit absolvieren muss, kann man aber nicht.

    Sicher, wenn du dein Pflegepraktikum schon hast, dann fällt ein ganz wichtiger Punkt zwar schon mal weg, aber abhängig von der Uni können (insbesondere direkt zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit) nochmal Praktika oder bestimmte Kurse von Seiten der Uni kommen (beispielsweise haben manche Studenten dann während der Vorlesungszeit mehrmals verteilt nachmittags ein paar Stunden Physik-Praktikum, einige haben das ganze dann aber an 5 Tagen am Stück in der vorlesungsfreien Zeit); kann dann auch so sein, dass in manchen Semestern mit Vorlesungsende von Seite der Uni alles rum ist, in anderen durchaus noch was anstehen kann.

    Am besten einfach mal die Stundenpläne der Charité anschauen, die kenne ich nicht.



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