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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hi
    Sorry brauch noch mal Hilfe, Habs hier nicht richtig gefunden.

    Also ich mach am 5.1.04 mein Pflegepraktikum . Reicht es wenn auf dem Schein nachher steht, dass ich von 5.1.04 bis 5.4.04
    praktikum gemacht habe ? oder sollen es ohne meine freie Tage sein die mir zustehen????
    Noch ein vorab muss man da auch Nachtdienste machen?




    ICH WÄRE EUCH SEHR SEHR DANKBAR
    Gruss
    MJ



  2. #2
    Sidewinder
    Guest
    Wenn vom 5.1. bis 5.4. draufsteht, dann passt das, natürlich zählen nicht nur deine Arbeitstage, sondern die volle Zeit, also auch deine freien Tage, Wochenenden o.ä., sprich die Kalendertage geben den Ausschlag, was Nachtdienste angeht: ich musste keine machen, nur Früh- oder Spätschicht oder die berühmten Zwischendienste!

    Hoffe, das hilft etwas!

    Sebastian



  3. #3
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    Ich wurde gefragt, ob ich mal einen Nachtdienst mitmachen wollte, nur um zu sehen, was da so los ist. In erster Linie bin ich dann in der chirurgischen Ambulanz rumgeschwirrt, weil es auf Station so ruhig war.
    Meiner Erfahrung nach werden Praktikanten am ehesten vormittags eingesetzt, weil da am meisten zu tun ist. Rundgang, Patienten waschen, zu Untersuchungen oder in den OP fahren, Blutentnahmen (Hier kann ich nur empfehlen, ein nettes Gespräch mit den PJlern, AiPs und Assistenzärzten zu beginnen! Ich durfe bereits am 2.Praktikumstag selber unter Aufsicht stechen und das "nur" weil ich mich am 1.Tag noch nicht getraut habe.),...



  4. #4
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    Ich habe da eine Frage, die vielleicht ganz gut hier her passt.

    Ich habe vom 3.11 bis zum 15.12 Pflegepraktikum gemacht. Das sind also 43 Tage.
    Jetzt meinte meine Freundin (sie studiert seit diesem Semester in Bonn) an der Uni wurde ihr gesagt, dass man das Praktikum nicht zweiteilen dürfe.
    Ich meine ich weiß, dass man in abschnitte von 30 Tagen splitten darf oder an einem Stück. Warum darf ich dann nicht 43 und 47 Tage machen??
    Sie hat mir das so gesagt, als wenn jetzt nur die 30 Tage zählen und ich noch 60 (bzw 2mal 30 muss) muss.

    Habt ihr von so einer Regelung gehört??

    Vielen Dank.

    Aileen



  5. #5
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    Naja, leider habe die antwort gefunden. Ich finde das aber total schwachsinnig!!!





    hab das mal kopiert:

    Achtung: Mit dem splitten des Praktikums in mehrere Teile hat sich etwas geändert. Es heisst in dem entsprechenden § nämlich, dass das Praktikum auch "in 3 Abschnitten zu jeweils 30 Tagen" abgeleistet werden kann.
    Das heisst aber laut einigen LPÄ (BITTE fragt selbst dort nach, ob euer LPA es auch so auslegt, ich weiss es wirklich nicht von allen), dass wirklich nur ein Split a 30-30-30 in Frage kommt.
    Ein Praktikum von 2*45 Tagen würde euch dementsprechend nämlich nur mit 2*30=60 Tagen anerkannt - höchst ärgerlich.



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