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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo, ich hab mal ne kurze Frage:

    Also wenn ich für Tübingen das Sozialkriterium 4 hab, muss ich TÜ dann eigentlich auch als ersten Wunschort angeben?
    Eigentlich würde ich ja dann eh nach TÜ kommen, wenn ich den NC von BaWü geknackt hab....dann ist die Sache mit den Wunschorten ja völlig hinfällig oder nicht?
    Im Verteilungsverfahren werden ja zuerst die Leute mit den Sozialkriterien an die entsprechenden Unis verteilt und dann erst der Rest....

    Ah ja und am "Auswahlverfahren teilgenommen" bedeutet doch, dass ich dann auch tatsächlich bei so nem Auswahlgespräch an einer Uni hätten sein müssen....oder bedeutet "teilgenommen" schon, wenn ich das nur angekreuzt habe, aber nicht in die Quote der Auswahlkandidaten aufgenommen worden bin (weil die Note auch dafür nicht gereicht hat) ??

    Bin da etwas verwirrt, weil mir so ein oberschlauer Kerl das weis machen wollte.....
    Geändert von AlienFli (04.01.2004 um 15:16 Uhr)



  2. #2
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
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    Original geschrieben von AlienFli
    Hallo, ich hab mal ne kurze Frage:
    Also wenn ich für Tübingen das Sozialkriterium 4 hab, muss ich TÜ dann eigentlich auch als ersten Wunschort angeben?
    Nein, musst du nicht.

    Im Verteilungsverfahren werden ja zuerst die Leute mit den Sozialkriterien an die entsprechenden Unis verteilt und dann erst der Rest....
    Nein, zuerst werden die 25% der Notenbesten an ihre Wunschunis verteilt. Danach werden die restlichen 75% der Plätze
    nach Sozialkriterien verteilt. Innerhalb der Sozialkriterien entscheidet dann gegebenenfalls wieder die Note.


    Eigentlich würde ich ja dann eh nach TÜ kommen, wenn ich den NC von BaWü geknackt hab....dann ist die Sache mit den Wunschorten ja völlig hinfällig oder nicht?
    Nicht zwangsläufig, hängt halt davon ab wieviele Leute aus dem
    Raum Tübingen kommen, und was für einen Notendurchschnitt
    sie haben.
    In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*

    Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
    - Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
    Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!



  3. #3
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    Tübingen musst Du nicht angeben, Du hast lediglich einen Heimvorteil gegenüber jemandem mit gleicher Note aber ungünstigerem Sozialkriterium auch an deiner Wunschuni zu landen, wenn es Dein Erstwunsch ist. Du kommst nach Tübingen, wenn der nc der uni und der Landes nc gleich ist. In Hamburg liegt der Landes nc bei 2.3 aber der der Uni HH bei 1.3. Hast Du in HH den Landes nc geknackt, kommst Du noch lange nicht an die Uni HH. So kann es in Tü auch sein! Hat jemand den nc von 1.2 und SK5 und Du hast z.B 1.8 und SK4 dann bekommt der mit 1.2 und SK5 den Platz, da sein nc besser ist.

    Beim Auswahlverfahren mitgemacht heisst, Du hast irgendwann mal an einem Auswahlgespräch teilgenommen und einen Ablehnungsbescheid bekommen, oder wenn Unis ein anderes Kriterium zum Auswahlverfahren haben, Du hast einen Ablehnungsbescheid der ZVS(mit Vermerk zum Auswahlverfahren der Hochschulen) bekommen.

    Hier noch ein interessanter Link zum taktischen vorgehen beim Auswahlverfahren:http://www.medi-foren.de/showthread....threadid=10500



  4. #4
    TBSE performer Avatar von test
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    tach hibbert ich glaub das mit dem sozialkriterium ist anders. Es gibt ja bei der Platzverteilung 2 Quoten nach Note und nach Sozialkriterium. Sagen wir Tübingen hatte nach Note 1,1 dann sind alle die 1,0 haben und 1,1 in Tübingen. Wenn dann bei SOzialkriterium 4 und 1,4 steht. Werden alle mit Sozialkriterium 1,2 und 3 genommen egal welchen NC sie haben. Wer Sozialkriterium 4 hat wird nur bis Note 1,4 genommen. Und alle mit Sozialkriterium 5 haben keine chance auch nicht mit 1,2. Allerdings gilt das auch nur wenn man den Ort als Erstwunsch hat. So stehts zumindest auf www.zvs.de



  5. #5
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    Ok erstmal vielen Dank für die Antworten.

    Was ich aber noch nicht ganz kapier, ist die Sache mit dem Auswahlverfahren:
    Also ich bin noch nie zu einem eingeladen worden, daher fällt die Sache Gespräch + Ablehnung schon mal weg....das war mir soweit klar.

    --> oder wenn Unis ein anderes Kriterium zum Auswahlverfahren haben, Du hast einen Ablehnungsbescheid der ZVS (mit Vermerk zum Auswahlverfahren der Hochschulen) bekommen...

    Das check ich nich ganz...auf dem Ablehnungsbescheid stand jedes mal drauf, bis zu welcher Note ins Auswahlgespräch geladen wurde....z.B. bis 2,2 wurde fürs Auswahlverfahren genommen, ich hab 2,3 war als um 0,1 daneben. Also hab ich da dann noch nie teilgenommen....stimmt doch so oder?

    Mah echt, ich dachte mal ich würd da allmähöich durchsteigen....



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