Hallo, ich hab mal ne kurze Frage:
Also wenn ich für Tübingen das Sozialkriterium 4 hab, muss ich TÜ dann eigentlich auch als ersten Wunschort angeben?
Eigentlich würde ich ja dann eh nach TÜ kommen, wenn ich den NC von BaWü geknackt hab....dann ist die Sache mit den Wunschorten ja völlig hinfällig oder nicht?
Im Verteilungsverfahren werden ja zuerst die Leute mit den Sozialkriterien an die entsprechenden Unis verteilt und dann erst der Rest....
Ah ja und am "Auswahlverfahren teilgenommen" bedeutet doch, dass ich dann auch tatsächlich bei so nem Auswahlgespräch an einer Uni hätten sein müssen....oder bedeutet "teilgenommen" schon, wenn ich das nur angekreuzt habe, aber nicht in die Quote der Auswahlkandidaten aufgenommen worden bin (weil die Note auch dafür nicht gereicht hat) ??
Bin da etwas verwirrt, weil mir so ein oberschlauer Kerl das weis machen wollte.....