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Thema: weiterbildung

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
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    hi,
    hab eine assistenzarztstelle zum april in pädiatrie in ausicht in einer stadt, die ok ist aber nicht optimal von der lage ist. andere stellen werden sich erst in den nächsten wochen, bzw. monaten ergeben. möchte aber mit meinem berufsstart nicht mehr länger warten.ab welchem zeitraum kann ich mir die zeit für die facharztausbildung anrechnen lassen? kann ich während der probezeit problemlos kündigen?
    DANKe



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  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von Fraggle
    Mitglied seit
    18.11.2001
    Beiträge
    254

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    zu 1) steht doch in der wbo; denke, es sind 6 monate.
    zu 2) kündigung in der probezeit ohne begründung möglich. im allgemeinen beträgt kündigungsfrist 2 wochen in der probezeit, wenn nichts anderes im arbeitsvertrag vereinbart wurde.

    fraggle



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